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Gehaltsabschluss für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen

Gültig ab 1. Jänner 2021

Mit Wirksamkeit 1.1. 2021 werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter in allen Beschäftigungsgruppen um 1,4% erhöht. Die Beträge werden auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet. Bestehende Überzahlungen über den kollektivvertraglichen Mindestgehältern bleiben aufrecht.

Die Lehrlingsentschädigungen werden auf € 629,-- im ersten, € 791,-- im zweiten, € 1101,-- im dritten und € 1144,-- im vierten Lehrjahr erhöht.

Im Kollektivvertrag und in der Gehaltstabelle wird der Begriff „Lehrlingsentschädigung“ durch den Begriff „Lehrlingseinkommen“ ersetzt. Diesbezügliche Ansprüche bleiben dadurch unberührt.