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Erfolgreicher KV Abschluss für Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren

KV Löhne- und Gehälter steigen mit 1. April 2024 um rund 7 Prozent

Bei der 2. Verhandlung am 13. Mai 2024 konnte zwischen der GPA und dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) für Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren ein Kollektivvertragsabschluss erreicht werden.

Erhöhungen für Arbeiter:innen und Angestellte welche unter den Abschnitt B des Kollektivvertrages fallen:

  • Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne und kollektivvertraglichen Monatsgehälter im Abschnitt B werden in allen Positionen mit 1. April 2024 um 7,00% erhöht und auf Monatsebene auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
  • Die Position „Helfer im 1. Jahr der Tätigkeit“ (Helfer in der Buchbinderei/Endfertigung) wird mit 1. April 2024 um 7,80% erhöht und auf Monatsebene auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Erhöhungen für Arbeiter:innen welche unter den Abschnitt A des Kollektivvertrages fallen:

  • Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne im Abschnitt A werden in allen Positionen mit 1. April 2024 um 7,00% erhöht und auf Monatsebene auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
  • Die Position „Helfer/Endfertigung“ (im 1. Jahr) wird mit 1. April 2024 um 7,80% erhöht und auf Monatsebene auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
  • Die Position „Sonstige Hilfskräfte“ (im 1. bis 5. Jahr) wird mit 1. April 2024 um 7,80% erhöht und auf Monatsebene auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Erhöhungen für Angestellte welche unter den Abschnitt A des Kollektivvertrages fallen:

Die nachstehenden Gehaltsgruppen werden mit 1. April 2024 wie folgt erhöht:

  • Gehaltsgruppe „Zentrale Tätigkeit“ (ZT) um 7,80% bei Rundung auf den nächsten vollen Euro.
  • Gehaltsgruppe „Allgemeine Tätigkeit“ (AT) um 6,80% bei Rundung auf den nächsten vollen Euro.
  • Gehaltsgruppe „Spezielle Tätigkeit“ (ST1) um 6,30% bei Rundung auf den nächsten vollen Euro.
  • Gehaltsgruppe „Spezielle Tätigkeit“ (ST1 a) um 6,30% bei Rundung auf den nächsten vollen Euro.
  • Gehaltsgruppe „Spezielle Tätigkeit“ (ST2) um 6,30% bei Rundung auf den nächsten vollen Euro.
  • Gehaltsgruppe „Leitung“ (LT) um 5,80% bei Rundung auf den nächsten vollen Euro.

Neben der Erhöhung des Mindestgrundgehaltes ist auch die Summe aller bisherigen Quinquennienbeträge ab 1. April 2024 bei den Angestellten im Abschnitt A um den in der jeweiligen Gehaltsgruppe genannten Prozentsatz bei Rundung auf den nächsten vollen Euro zu erhöhen.

  • Die Lehrlingseinkommen für gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge werden ab 1. April 2024 um 7,80% erhöht.

Die innerbetrieblichen Ist-Löhne und Ist-Gehälter werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohnposition ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist.

Die Laufzeit der neuen Lohn- und Gehaltstabellen beträgt 12 Monate.

  • Der Kündigungsverzicht des Kollektivvertrages wurde um 3 Jahre verlängert.
    Eine Kündigung des Kollektivvertrages ist frühestens zum 31. Dezember 2028 möglich.