Erfolgreicher KV-Abschluss 2025 für Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren
KV-Löhne und Gehälter steigen ab 1. April 2025 um 3,1%

Bei der Verhandlung am 5. März 2025 mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) konnte für Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren ein Kollektivvertragsabschluss erreicht werden.
Der Abschluss im Detail
Erhöhung der Mindestlöhne und Gehälter
Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten sowie die Lehrlingseinkommen werden mit 1. April 2025 um 3,1 Prozent erhöht; und jeweils auf Monatsebene aufgerundet auf den nächsten vollen Euro.
Die innerbetrieblichen IST-Löhne und IST-Gehälter werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltsposition ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist.
Lehrlingseinkommen
Die Lehrlingseinkommen für gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge werden ab 1. April 2025 ebenfalls um 3,1% erhöht.
Abschmelzung
Im Hinblick auf Abschnitt C, § 2 (Abschmelzung für Dienstnehmer (Arbeiter und technische Angestellte), die dem Geltungsbereich des vorliegenden Kollektivvertrages gemäß Teil B unterliegen und für die die Sonderbestimmungen Tageszeitung zur Anwendung gelangen bzw. in den Verwendungsgruppen technische Angestellte beschäftigt sind und für die die Sonderbestimmungen Tageszeitung zur Anwendung gelangen) wird vereinbart:
Bei den von Abschnitt C, § 2 erfassten Dienstnehmern reduziert sich der gemäß Punkt 1 anwendbare Erhöhungssatz um 1,55 Prozentpunkte, sohin auf 1,55%. Damit ist die Abschmelzung gemäß Abschnitt C, § 2 abgeschlossen.
Arbeitsfreier Tag
Dienstnehmer erhalten im Falle einer Scheidung ab 1. April 2025 (einmalig im Dienstverhältnis) Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag (gilt sowohl für Abschnitt A als auch für Abschnitt B).
Klarstellung
Basis für künftige Verhandlungen zur Neufestsetzung der kollektivvertraglichen Löhne- und Gehälter sowie Lehrlingseinkommen ist die letzte gesicherte rollierende Jahresinflation.
Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung ab 1. April 2025 in Kraft.
Die Laufzeit der Lohn- und Gehaltstabellen beträgt 12 Monate.