3. Runde EVU-Kollektivvertragsverhandlungen 2023
Unzureichendes Angebot der Arbeitgeber
Die dritte Runde der EVU-Kollektivvertragsverhandlungen fand am 24. November 2022 statt. Zu Beginn erläuterten die Arbeitgeber ihre Vorstellungen zu unseren rahmenrechtlichen Forderungen. Insbesondere erteilten sie aber einer Arbeitszeitverkürzung eine kategorische Absage.
Die Gewerkschaften wiesen nachdrücklich darauf hin, dass eine Verkürzung der Arbeitszeit im Hinblick auf die außergewöhnlich hohe Belastung der Beschäftigten durch die derzeitige Situation am Energiemarkt, die Umsetzung der Energiewende und der Digitalisierung dringend erforderlich ist. Außerdem könnte sie ein wichtiger Baustein eines „klugen“ Abschlusses sein, wie dies von den Arbeitgebern eingefordert worden war.
Da diesem Ansinnen seitens der Arbeitgeber nicht nachgekommen wurde, haben die Gewerkschaften eine entsprechende Erhöhung der Löhne und Gehälter eingefordert, welche der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Branche entspricht. Daraufhin wurde von den Arbeitgebern ein unzureichendes Angebot unterbreitet, welches von unserem Verhandlungsteam nicht akzeptiert werden konnte.
Die Verhandlung wurde in den späten Abendstunden unterbrochen und wird am Freitag, 2. Dezember 2022 weitergeführt.