EVU KV 2021 erfolgreich abgeschlossen
Mindestens 1,5% KV und IST-Erhöhung ab 1. Februar 2021 - 280 Euro verbindliche Corona-Prämie mit der Dezember-Abrechnung 2020
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen schwierigen wirtschaftlichen Situation, kamen die Arbeitgeber und Gewerkschaften überein, die Kollektivvertragsverhandlungen 2021 schon in den Dezember 2020 vorzuziehen. Schon vor dem geplanten Wirtschaftsgespräch haben am 4.12.2020 die Gespräche begonnen um den steuerlichen Vorteil einer Corona-Prämie ausnützen zu können. Am 11.12.2020 konnte folgender Abschluss erzielt werden:
Präambel
Die Kollektivvertragsparteien halten übereinstimmend fest, dass nachstehende Bedingungen des Kollektivvertragsabschlusses 2021 vor dem Hintergrund außerordentlicher Umstände und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zustande gekommen sind. Im Vorfeld zum Wirtschaftsgespräch der nächsten Kollektivvertragsverhandlungen wird eine gemeinsame Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Lage der Branche für die Jahre 2020 und 2021 unter Bedachtnahme des Kollektivvertragsabschlusses des Jahres 2021 erfolgen.
- Die Mindestgehälter werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Ist-Gehälter werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Zulagen werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Lehrlingseinkommen werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Aufwandsentschädigungen werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Überleitungsaugleiche werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Kinderzulage wird um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
Einmalige Corona-Prämie:
Angestellte, einschließlich Lehrlinge, die am 1.12.2020 in einem aufrechten Dienstverhältnis sind, erhalten mit der Dezemberabrechnung eine einmalige Corona-Prämie in der Höhe von EUR 280,00
Weitere Ergebnisse:
- Fortführung der Arbeitsgruppe Frauenförderung und der Arbeitsgruppe Schichtarbeit und Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
- Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Home-Office, Telearbeit und mobiles Arbeiten
- Bildungszeit für Lehrlinge für Maturavorbereitung
- Aktualisierung der Töchterliste
Geltungsbeginn:
1. Februar 2021, ausgenommen einmalige Corona-Prämie mit Auszahlung im Dezember 2020. Die konkreten Beträge der Gehälter, Zulagen, Lehrlingseinkommen und Reiseaufwandsentschädigungen werden spätestens am 19. Jänner 2021 einvernehmlich festgelegt.
Die Laufzeit der Gehaltstabellen beträgt 12 Monate
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