Kollektivvertrag 2023 für die Elektrizitätsunternehmen Österreichs erfolgreich abgeschlossen
Erhöhung der Mindest- und Istgehälter von 8,6 bis 9,6%
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Am 31. Jänner 2023 konnte in der 5. Verhandlungsrunde nach intensiver 14-stündiger Verhandlung folgendes Ergebnis erzielt werden:
- Erhöhung der Mindestgehälter von 8,6 bis 9,6%
- Erhöhung der Ist-Gehälter von 8,6 bis 9,6%
- Erhöhung der Zulagen um 9,3%
- Erhöhung der Schichtzulagen
2. Schicht um 19,52 % - 3. Schicht um 8,16%
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 10,0%
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 8,6%
- Kinderzulage beträgt € 66,114
Weitere Ergebnisse:
Sozialpartnererklärung für ein Präventionskonzept zum Schutz der ArbeitnehmerInnen und Evaluierung der Arbeits-, Entgelt- und Beschäftigungsbedingungen, vergleichbarer Arbeitnehmer:innen.
Gültig ab 1. Februar 2023.
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