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Erfolgreicher KV-Abschluss in der Mineralölindustrie 2022

Plus 3,9% KV-Erhöhung, plus 3,9% IST-Erhöhung

Adobe Stock / Wolfgang Jargstorff

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 4.400 Beschäftigten der österreichischen Mineralölindustrie haben die Gewerkschaften GPA und PRO-GE in den späten Abendstunden des 18. Jänner 2022 einen Abschluss erreicht. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden ab 1. Februar 2022 um 3,9 Prozent erhöht, die Ist-Gehälter steigen ebenfalls um 3,9 Prozent.

Die Lehrlingseinkommen werden um rund 7,9 Prozent angehoben.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Kollektivvertragliche Mindestgehälter plus 3,9 Prozent
  • Ist-Gehälter plus 3,9 Prozent
 
  • Lehrlingseinkommen plus rund 7,9%

- im ersten Lehrjahr EUR 900,- brutto/Monat

- im zweiten Lehrjahr EUR 1.200,- brutto/Monat

- im dritten Lehrjahr EUR 1.500,- brutto/Monat

- im vierten Lehrjahr EUR 1.850,- brutto/Monat

 

  • Trennungskostenentschädigungen und Zulagen plus 3,9 Prozent
  • Aufwandsentschädigungen plus 3,34 Prozent

 

Rahmenrechtliche Verbesserungen

SEG Zulagen Pkt. 31

Umformulierung wie folgt:

Für Arbeiten, die unter von der ArbeitgeberIn angeordneter Verwendung schwerer Atemschutzgeräte oder Halb-bzw. Vollmasken mit Filtersystemen (nicht: Standard-Staubschutzmasken, FFP2- oder FFP3-Masken oder dgl.) durchgeführt werden müssen. E 25%

Ausgenommen hiervon sind Angehörige der hauptberuflichen Werksfeuerwehr.

 

Weitere Vereinbarungen:

Arbeitsgruppe Frauenförderung:

Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema „Förderung von Frauen“ fortgeführt wird.

Arbeitsgruppe Borealis:

Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema „Borealis“ fortgeführt wird.

Arbeitsgruppe Dienstreisen:

Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema Dienstreisen, die sich mit dem Anpassungs- und Vereinfachungsbedarf in den § 21 Inlandsdienstreisen und § 22 Auslandsdienstreisen befassen soll, fortgeführt wird.

Branchenaustausch:

Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, den Branchenaustausch auf Sozialpartnerebene weiter zu führen.

Arbeitsgruppe Bereinigung Protokollanmerkungen:

Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren eine Arbeitsgruppe zum Thema „Bereinigung der Protokollanmerkungen“ einzurichten.

Geltungsbeginn und Geltungsdauer:

Als Geltungsbeginn des Kollektivvertrages wird der 1. Februar 2022 vereinbart.

Es herrscht Einvernehmen, dass der lohn- und gehaltsrechtliche Teil des Kollektivvertrages bis 31. Jänner 2023 gilt.