Erfolgreicher KV-Abschluss in der Mineralölindustrie 2022
Plus 3,9% KV-Erhöhung, plus 3,9% IST-Erhöhung
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 4.400 Beschäftigten der österreichischen Mineralölindustrie haben die Gewerkschaften GPA und PRO-GE in den späten Abendstunden des 18. Jänner 2022 einen Abschluss erreicht. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden ab 1. Februar 2022 um 3,9 Prozent erhöht, die Ist-Gehälter steigen ebenfalls um 3,9 Prozent.
Die Lehrlingseinkommen werden um rund 7,9 Prozent angehoben.
Das Ergebnis im Überblick:
- Kollektivvertragliche Mindestgehälter plus 3,9 Prozent
- Ist-Gehälter plus 3,9 Prozent
- Lehrlingseinkommen plus rund 7,9%
- im ersten Lehrjahr EUR 900,- brutto/Monat
- im zweiten Lehrjahr EUR 1.200,- brutto/Monat
- im dritten Lehrjahr EUR 1.500,- brutto/Monat
- im vierten Lehrjahr EUR 1.850,- brutto/Monat
- Trennungskostenentschädigungen und Zulagen plus 3,9 Prozent
- Aufwandsentschädigungen plus 3,34 Prozent
Rahmenrechtliche Verbesserungen
SEG Zulagen Pkt. 31
Umformulierung wie folgt:
Für Arbeiten, die unter von der ArbeitgeberIn angeordneter Verwendung schwerer Atemschutzgeräte oder Halb-bzw. Vollmasken mit Filtersystemen (nicht: Standard-Staubschutzmasken, FFP2- oder FFP3-Masken oder dgl.) durchgeführt werden müssen. E 25%
Ausgenommen hiervon sind Angehörige der hauptberuflichen Werksfeuerwehr.
Weitere Vereinbarungen:
Arbeitsgruppe Frauenförderung:
Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema „Förderung von Frauen“ fortgeführt wird.
Arbeitsgruppe Borealis:
Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema „Borealis“ fortgeführt wird.
Arbeitsgruppe Dienstreisen:
Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema Dienstreisen, die sich mit dem Anpassungs- und Vereinfachungsbedarf in den § 21 Inlandsdienstreisen und § 22 Auslandsdienstreisen befassen soll, fortgeführt wird.
Branchenaustausch:
Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, den Branchenaustausch auf Sozialpartnerebene weiter zu führen.
Arbeitsgruppe Bereinigung Protokollanmerkungen:
Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren eine Arbeitsgruppe zum Thema „Bereinigung der Protokollanmerkungen“ einzurichten.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer:
Als Geltungsbeginn des Kollektivvertrages wird der 1. Februar 2022 vereinbart.
Es herrscht Einvernehmen, dass der lohn- und gehaltsrechtliche Teil des Kollektivvertrages bis 31. Jänner 2023 gilt.