300 Euro Corona-Zulage für alle MitarbeiterInnen in der Privaten Kinderbetreuung
Du bist zwischen 16. März 2020 und 31. Dezember 2020 im persönlichen und physischen Kontakt mit von dir betreuten Kindern? Du unterliegst dem Mindestlohntarif private Kinderbetreuung? Wir haben für dich eine einmalige Corona-Gefahrenzulage in Höhe von 300 € erkämpft. Egal, wie viele Stunden du arbeitest - durch die COVID-19 Krise bist du zusätzlichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf diese Gefahrenzulage.
Sollte deine Arbeitgeberin bzw. dein Arbeitgeber dir eine zusätzlich eine andere freiwillige Zulage oder einen Bonus auszahlen, wird diese freiwillige Leistung nicht auf die Gefahrenzulage angerechnet. Das gleiche gilt für andere Zulagen, die dir aufgrund des Mindestlohntarifs zustehen.
Deine Arbeitgeberin bzw. dein Arbeitgeber will dir deine Corona-Gefahrenzulage nicht auszahlen?
Wir haben für dich ein Schreiben vorbereitet. Lade es herunter, trage deine Daten ein und gib es deiner Arbeitgeberin bzw. deinem Arbeitgeber.
Ausfüllhilfe fürs Dokument:
ganz oben rechts: dein Name
oben links Name Chef/Chefin
darunter Sehr geehrte/r Chef/Chefin
Konto: dein Name, IBAN-Nr und Bank
unten: dein Vor- und Nachname