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Gehälter der Beschäftigten in der außeruniversitären Forschung steigen um 2,49 Prozent

Zusätzliche Tabelle für Lehrlinge mit abgeschlossener Ausbildung

Michael Mazohl

Die Gehälter für die Beschäftigten in der außeruniversitären Forschung steigen ab 1.1. 2020 um 2,49 Prozent. Das betrifft sowohl die kollektivvertraglichen Mindestgehälter als auch die tatsächlich gebührenden Gehälter (Ist-Gehälter). Darauf konnten sich am 18. Dezember die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Forschung Austria einigen.

Deutliche reale Gehaltserhöhung

Für Lehrlinge, die bei Beginn des Lehrverhältnisses eine Reifeprüfung oder abgeschlossene Lehrausbildung haben, wurde eine zusätzliche Tabelle vereinbart. Die Lehrlingsentschädigung für diese neue Tabelle beträgt im ersten Lehrjahr 700 Euro, im zweiten Lehrjahr 900 Euro, im dritten Lehrjahr 1.100 Euro, und im vierten Lehrjahr 1.500 Euro.

Im Rahmenrecht wurden Mechanismen vereinbart, die sicherstellen, dass bei Elternkarenz (im Sinne des MSchG bzw. VKG) die gleiche Anzahl an Qualitätspunkten, wie im letzten MitarbeiterInnen-Entwicklungsgespräch, erworben werden.

Partnerschaftliche und produktive Verhandlungsstruktur

„Der Abschluss garantiert den Beschäftigten eine deutliche reale Gehaltserhöhung und zeigt, dass in diesem wichtigen Zukunftsbereich eine partnerschaftliche und produktive Verhandlungsstruktur gut funktioniert“ zeigten sich die Verhandlerinnen Eva Wilhelm, Betriebsratsvorsitzende des Austrian Institute of Technology (AIT) für die GPA-djp und die Vertrerterin der Arbeitgeber, Forschung Austria Präsidentin DDr. Gabriele Ambros zufrieden.