Erfolgreicher Kollektivvertragsabschluss 2025 in der außeruniversitären Forschung
Mindest- und Ist-Gehälter werden um 3,53 % erhöht
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Am 11.12.2024 konnte für die Arbeitnehmer:innen der der außeruniversitären Forschung nachfolgender Abschluss bei einer rollierenden Inflation von 3,53 % erzielt werden.
Der Abschluss im Detail:
- Die Kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 3,53 % erhöht, Aufrundung auf den nächsten vollen Euro.
- Die tatsächlich gebührenden Gehälter (Ist-Gehälter) werden um 3,53 % erhöht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 3,53 % erhöht, Aufrundung auf den nächsten vollen Euro.
- Gemäß § 20 zustehende SEG- und Schichtzulagen werden um 3,53 % erhöht.
Verbesserungen im Rahmenrecht
- Es wird ein neuer § 14 b eingefügt:
Arbeitnehmer:innen, die laut Bescheid zum Kreis der begünstigt Behinderten gem. BEinstG gehören, haben in jedem Arbeitsjahr Anspruch auf einen Zusatzurlaub im Ausmaß von 2 Tagen. - § 30 Reisezeitentschädigungen werden in Hinblick auf die aktuelle Judikatur aktualisiert.
- Alle Änderungen treten mit 1. 1. 2025 in Kraft.