Burgenland: im Durschnitt plus 4,37% auf KV-Gehälter und plus 3,6% auf Ist-Gehälter
GPA fordert weiterhin einheitlichen Kollektivvertrag über ganz Österreich
Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten, ärztlichen Gruppenpraxen sowie Primärversorgungseinheiten im Burgenland erhalten ab 1.1.2025 auf KV-Gehälter im Durschnitt +4,37% und auf IST-Gehälter +3,6%. Außerdem wird die Gefahrenzulage auf 139 Euro und die Strahlenzulage auf 192 Euro für alle Beschäftigten erhöht.
Ab 1.1.2026 werden die KV-Gehälter im Durschnitt um +4,19% erhöht und die IST-Gehälter um die rollierende Inflationsrate von November 2024 bis Oktober 2025, auf den nächsthöheren Zehntelprozentpunkt erhöht, und zusätzlich der jeweilige Betrag auf die nächsthöheren € 0,50 aufgerundet. Die Gefahrenzulagen gemäß §12 a) und b) werden am 1.1.2026 mit der rollierenden Inflationsrate von November 2024 bis Oktober 2025, aufgerundet auf den nächsthöheren Eurobetrag, erhöht.
Von der Erhöhung profitieren Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten im Burgenland. Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten in anderen Bundesländern haben jeweils eigene Kollektivverträge. Grund dafür ist, dass die Ärztekammer Österreich in Landeskammern organisiert ist und die jeweilige Landeskammer auch die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt.
Wir als Gewerkschaft GPA fordern daher weiterhin, dass es einen einheitlichen Kollektivvertrag über ganz Österreich – verhandelt mit der Österreichischen Ärztekammer – gibt!
Du kannst die jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen unterstützen, indem du Gewerkschaftsmitglied wirst! Informationen dazu findest du HIER.
Bist du bereits Mitglied bedanken wir uns für deine Unterstützung!