Information zu den Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte bei Ärzten in Salzburg 2017/18
€ 1.500,- Mindestgehalt für Ordinationsassistent/innen in Salzburg und erstmalige IST-Erhöhung um 1,5 %
Erstmals konnten wir in Salzburg eine IST Erhöhung fixieren! Gültig ab 01.01.2017!
Nach knapp einem Jahr teilweise zäher, aber letztendlich konstruktiver Verhandlungen ist es gelungen, einen Kollektivvertragsabschluss zu erzielen, der in der Systematik einen Quantensprung und beim Mindestgehalt einen großen Schritt bedeutet.
Erstmals konnten wir in Salzburg eine IST Erhöhung fixieren!
Das bedeutet, dass jene Kolleg/innen, die über den kollektivvertraglichen Mindestgehalt entlohnt werden, auch eine Erhöhung bekommen und zwar mit 01.01.2017 1,5 % und mit 01.01.2018 ebenfalls 1,5 %. Die sich daraus ergebenden neuen Gehälter sind jeweils auf € 0,50 aufzurunden, womit sich dieser Prozentsatz sogar noch erhöht. Dies wirkt bei geringeren Einkommen stärker und war uns wegen der großen Anzahl von Teilzeitbeschäftigten wichtig.
Bei einer Inflation im Schnitt des letzten Jahres von 0,8 % ergibt das für alle eine kräftige reale Gehaltssteigerung.
Wir haben außerdem die wichtige Marke von € 1.500,- Mindestgehalt für Ordinationsassistent/innen erreicht. Durch Erhöhungen der Schemagehälter von bis zu + 6,6 % in der BG 2 und eine kräftige Erhöhung der Gefahrenzulage auf € 97,- (+7,8 %) ist sicher gestellt, dass keine Vollzeitbeschäftigte mehr unter dieser Marke liegt.
Durch einen Zusatzkollektivvertrag konnten wir eine weitere Erhöhung der allg. Gefahrenzulage (XVII (2)) erreichen. Sie liegt ab 1.1. 2018 nun bei € 110,-. Das ist ein IST - wirksames Plus von 13,4%, denn selbstverständlich hat ggf. ihre Zulage anteilsmäßig ebenfalls angehoben zu werden, auch wenn sie über dem kollektivvertraglichen Mindestsätzen entlohnt werden.
Außerdem haben wir die Gefahrenzulage für Kolleg/innen im Strahlenbereich um 34 % auf € 134, - heben können.
Für neu eintretende Angestellte wird nun die Gefahrenzulage aliquotiert - dies darf zu keiner Reduzierung von Ansprüchen bestehender Dienstverhältnisse führen.
Unterm Strich kann festgestellt werden, dass wir einen schwerwiegende Angriff der Arbeitgeber, nämlich eine Streichung des besseren Überstundenteilers, abwehren konnten, klaren Regelungen den Vorzug gegeben und einerseits im Mindesteinkommen und andererseits beim Reallohnzuwachs viel erreicht haben. Ein Erfolg, der auf dem Rückhalt durch Gewerkschaftsmitglieder aufbaut, denn nur gemeinsam sind wir stark.
Sollte Sie noch ein Mitglied sein, dann nutzen sie jetzt die Möglichkeit sich selbst zu stärken in dem Sie Ihre Gewerkschaft stärken.
Treten Sie jetzt bei!