Neuer Kollektivvertrag für Angestellte bei ÄrztInnen in NÖ ab 1.1.2019
+3,3% IST-Erhöhung, je 12 Monate Karenzzeitenanrechnung, 12 Stunden Weiterbildung/Jahr
Im Hochsommer 2018 fand sich das Verhandlungsteam der GPA-djp in den Räumlichkeiten der Ärztekammer Niederösterreich bei gefühlten 40°C ein, um nach einigen Vorgesprächen eine erste Verhandlungsrunde für einen neuen Kollektivvertrag abzuhalten. In einer ausgesprochen konstruktiven Atmosphäre wurden Argumente ausgetauscht. Trotzdem dauerte es bis zum 18. Dezember 2018 bis wir endlich einen Abschluss erzielen konnten.
In Zukunft haben Angestellte das Anrecht auf 12 Weiterbildungsstunden pro Jahr. Diese sind, genauso wie die Kurskosten, in jedem Fall zu bezahlen, auch wenn sie außerhalb der Normalarbeitszeit liegen.
Des Weiteren konnten wir erreichen, dass ab 01.01.2018 Karenzen wegen der Geburt eines Kindes (jeweils 12 Monate pro Karenz) für Vorrückungen im Gehaltsschema, für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, für die Abfertigung alt, für Kündigungsfristen und für die Erreichung der sechsten Urlaubswoche angerechnet werden. Ein sozialpolitisch wichtiger Schritt.
Die Mindestgehälter werden um 3,5% angehoben. Das Mindestgehalt einer Ordinationsassistenz im ersten Berufsjahr beträgt nun € 1.600,-.
Für alle Kolleg/innen mit einem überkollektivvertraglichen Gehalt gibt es eine Erhöhung um 3,3%.
Erfolge wie diese sind möglich weil Gewerkschaftsmitglieder dem Verhandlungsteam den Rücken stärken.
Treten Sie jetzt bei, denn es geht um Ihr Gehalt.