Angestellte bei ÄrztInnen OÖ: Eine harte Verhandlungsnacht führte zu einem Ergebnis, dass Teilzeitbeschäftigte besonders berücksichtigt
€ 300,- Coronabonus, +3% Mindestgehaltsansätze – damit € 1500,- Mindestgehalt, +1,1% IST-Erhöhung, Laufzeit 6 Monate
Am 7. Juli 2020 fand sich das Verhandlungsteam der GPA-djp in der Ärztekammer Oberösterreich ein um die Gehälter und Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern.
Die Standpunkte waren äußerst weit voneinander entfernt. Während wir die hervorragenden Leistungen der Angestellten in der COVID-19-Krise darstellten und klar zum Ausdruck brachten, dass ein erhöhtes Risiko und Einsatz zu berücksichtigen sind, stellten die Arbeitgeber die unsichere wirtschaftliche Situation dar und erklärten, dass es in der aktuellen Lage unmöglich wäre substantielle Verbesserungen zu vereinbaren.
Die Verhandlungen standen lange Zeit an der Kippe des Abbruchs. Letztlich einigten wir uns darauf, dass wir den Betrachtungszeitraum des Abschlusses einschränken, um zu einem späteren Zeitpunkt mit einem besseren Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung einen entsprechenden Abschluss über einen längeren Zeitraum vorzunehmen. Bei diesem wird auch die Tarifanpassung der Ärzte 2020 nochmals thematisiert werden.
Das Ergebnis für den kürzeren Zeitraum (1. August 2020 bis 1. Februar 2021) ist allerdings durchaus beachtlich:
Wir einigten uns für die sechs Monate auf eine Anhebung der Mindestgehälter um +3%. Damit überschreiten wir mit 1. 8. 2020 € 1500,- Mindestgehalt.
Die Lehrlingsentschädigung werden ebenfalls um 3% angehoben.
+1,1% gibt es für alle Gehälter über der Mindestgehaltstabelle (IST-Erhöhung) – aufgerundet auf die nächsten € 0,50.
Coronabonus: € 300,- für Angestellte ab 20 Wochenstunden, € 150,- für alle mit weniger Wochenstunden
Dieser Bonus wird ohne Abzug von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen ausbezahlt. Gerade hier stellt sich die Qualität des Abschlusses sehr schön dar, weil der überwiegende Anteil der Beschäftigten in Teilzeitverhältnissen arbeitet und trotzdem den vollen Bonus bekommt.
Abschließend wurde festgelegt, dass für sämtliche dienstzeitabhängigen Ansprüche die Elternkarenzzeiten ab 1. 8. 2019 voll angerechnet werden.
Erfolge wie diese sind möglich, weil Gewerkschaftsmitglieder dem Verhandlungsteam den Rücken stärken. Werden Sie jetzt Mitglied oder werben Sie ein Mitglied. Die nächsten Verhandlungen beginnen in nicht allzu langer Zeit. Nur gemeinsam können wir mehr erreichen.