Plus 7,9% auf IST-Gehälter und Zulagen sowie 2.000€ ab 01.08.2023 für Angestellte bei Ärzt:innen und in ärztlichen Gruppenpraxen in Oberösterreich
GPA fordert einheitlichen Kollektivvertrag über ganz Österreich
Angestellte bei Ärzt:innen und in ärztlichen Gruppenpraxen in Oberösterreich erhalten ab 01.02.2023 rückwirkend 7,9% auf IST-Gehälter, KV-Grundgehälter und Zulagen.
Ab 01.08.2023 kommen weitere 3,39% auf die KV-Grundgehälter dazu. Somit erreicht BG 2 bereits im ersten Berufsjahr mit der Infektionszulage ein Mindestgehalt 2.000€. Das bedeutet eine KV-Erhöhung 2023 um mehr als 11,29%.
Von der Erhöhung profitieren Angestellte bei Ärzt:innen und in ärztlichen Gruppenpraxen in Oberösterreich. Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten in anderen Bundesländern haben jeweils eigene Kollektivverträge. Grund dafür ist, dass die Ärztekammer Österreich in Landeskammern organisiert ist und die jeweilige Landeskammer auch die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt. Wir als GPA fordern, dass es einen einheitlichen Kollektivvertrag über ganz Österreich – verhandelt mit der Österreichischen Ärztekammer – gibt.
Ein Beispiel:
Emina ist eine Ordinationsassistentin in einer Arztpraxis in Wels und seit 7 Jahren dort beschäftigt. 2022 war ihr Gehalt 1.843,00€ und die Höhe ihrer kollektivvertraglichen Zulage ist 160,00€. Durch die erfolgreichen Kollektivvertragsverhandlungen der Gewerkschaft GPA mit der Ärztekammer Oberösterreich wird Emina ab 01.08.2023 insgesamt 2.229,50€ verdienen. Darin enthalten ist auch der Anspruch auf eine höhere, neu ausverhandelte Zulage von 173,00€.
Das alles hätte sie nicht bekommen, wenn es zu keinem Verhandlungsergebnis gekommen wäre. Emina ist übrigens Gewerkschaftsmitglied und hat somit aktiv unsere Verhandlungsposition gestärkt.