KV-Abschluss Caritas 2020
Erfolgreicher Abschluss des Caritas-Kollektivvertrages!
Nach einer zähen und langwierigen 6. KV-Verhandlungsrunde in Schloss Puchberg/Wels konnte für die Angestellten der Caritas gemeinsam mit der vida in der Nacht auf den 17. Juni 2020 nach 16 Stunden folgender Abschluss erreicht werden:
Erhöhung der Gehälter und Zulagen
- 2,7 % auf Gehälter und Zulagen ab 01.02.2020
- einmalige Covid-19-Gefahrenzulage bis zu € 500,- (wie SWÖ)
- ab 01.01.2021: VPI (min. 0%) + 0,6%-Punkte auf Gehälter und Zulagen
- ab 01.01.2022:
- Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit auf 37 Stunden
- Zuschlag auf alle(!) Mehrstunden ist 30%
- Persönliches Anrecht auf Mehrarbeit für Vollzeitbeschäftigte (mit diversen Absicherungen im Sinne der Angestellten, Informationspflicht an den BR, für Neueintritte erst nach dem Probemonat)
- Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf höhere Anstellung, wenn übers Halbjahr durchschnittlich in der Woche mehr als 1 Mehrstunde geleistet wird
- Vorrangigkeit für Ausbezahlung von Mehr- und Überstunden
- Neuregelung der Befüllung des zuschlagsbefreiten Stundenrucksacks, der ab 1.1.2022 auf max. 37 reduziert wird, sodass dieser zuerst mit Mehrstunden und dann erst mit Überstunden befüllt werden muss.
- Eine Erweiterungen der Durchrechnungszeiträume (in der Regel 3 Monate) und eine Verkürzung der Wochenruhe (2 Kalendertage) konnten verhindert werden.
- Empfehlung, dass Arbeitszeit für Streikmaßnahmen nicht zum Abzug gebracht wird.
Verbesserungen für die mehr als 70% Teilzeitbeschäftigten!
Besonders erfreulich sind die zusätzlichen Verbesserungen für die mehr als 70% Teilzeitbeschäftigten!
Die Entwicklungen waren auch innerhalb des Verhandlungsteams eine starke Zerreißprobe. Letztendlich konnte die Verhandlung jedoch zu einem akzeptablen und guten Ende geführt werden.
Ein besonderer Dank geht an die Region Oberösterreich, die trotz kurzfristigen Wechsels und dazwischenliegenden Feiertags einen starken Auftritt zu Beginn der Verhandlung ermöglicht hat!
Ein weiterer Dank gilt auch den Verantwortlichen für die Abschlüsse von SWÖ und Diakonie, die Wegbereiter für diesen Abschluss waren!
Verhandlungsverlauf
19.5.2020 - Caritas KV-Verhandlung gescheitert
Die Verhandlung zum Kollektivvertrag der Caritas am 19. Mai sind gescheitert
Die Verhandlung zum Kollektivvertrag der Caritas am 19. Mai sind gescheitert. Die Arbeitgeber konnten einer Arbeitszeitverkürzung nicht zustimmen. Letztendlich scheiterte es daran, dass die Arbeitgeber eine "Wahloption" für die Beschäftigten für eine 38-Stundenwoche ohne Zuschläge als Bedingung stellten. Ein zuletzt noch angebotener "Zwischenabschluss" ließ sogar jegliche Andeutung auf eine Arbeitszeitverkürzung ab 01.01.2022 vermissen! Ein Angebot zu einem erweiterten Personenkreis für die Covid19-Prämie, die plötzlich möglich war, obwohl lange die Finanzierung durch die Fördergeber als Bedingung vorangestellt war, konnte dieses Defizit nicht ausgleichen.
15.000 MitarbeiterInnen betroffen
Die 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind es, die für den zu Recht guten Ruf der Caritas sorgen. Wir bedauern daher sehr, dass es den Arbeitgeber-Vertretern der Caritas so schwer fällt, ihnen jenen Abschluss zu ermöglichen, den die Sozialwirtschaft Österreich und Diakonie bereits vor über einem Monat ihren rund 135.000 Beschäftigten zugestanden haben. SWÖ und Diakonie sind bereit, ihre Mitarbeiter*innen für Mehrleistungen entsprechend zu entlohnen.
Wir fordern daher die Arbeitgeber auf, mit der Arbeitszeitverkürzung auch den letzten Schritt zu einem fairen Abschluss zu setzen! Die Heldinnen und Helden dieser Krise haben es sich mehr als verdient.
Die nächste KV-Verhandlung findet am 16.06.2020 statt.+
30.04.2020: KV Caritas – Caritas verweigert Corona-HeldInnen guten Abschluss
Nach fünf Verhandlungsrunden ergebnislos
Am 30. April wurde die fünfte Verhandlungsrunde für die 15.000 Beschäftigten im Kollektivvertrag der Caritas ergebnislos unterbrochen. Die Gewerkschaften GPA-djp und vida fordern einen Abschluss wie in der Sozialwirtschaft und der Diakonie, der mit einer spürbaren Gehaltserhöhung und einer Arbeitszeitverkürzung die Leistung der Beschäftigten würdigt.
Heldinnen und Helden verdienen guten Abschluss
„Die Caritas-Beschäftigten arbeiten in den Bereichen Pflege, Betreuung und Beratung und zählen damit eindeutig zu den Heldinnen und Helden der Corona-Krise. Sie verdienen jetzt einen guten Abschluss. Die Verzögerung der Arbeitgeber hilft niemandem. Das ist nicht die Wertschätzung ihrer Leistung, wie sie den Beschäftigten zusteht“, sagt Andreas Laaber, Verhandler für die Gewerkschaft GPA-djp.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ungewissen
Michaela Guglberger, Verhandlerin für die Gewerkschaft vida, führt aus: „Nach fünf Verhandlungsrunden gibt es noch immer keinen annehmbaren Vorschlag der Arbeitgeber. Während die Sozialwirtschaft und die Diakonie bereits gute Abschlüsse erzielen konnten, lässt die Caritas ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ungewissen.“
18.2.2020 - 2. KV-Verhandlung Caritas 2020
Am 18. Februar 2020 fand die zweite Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag der Caritas statt, musste aber leider ergebnislos abgebrochen werden.
2. KV-Verhandlung Caritas
Die Reduzierung der Normalarbeitszeit auf 35 Stunden ist für die Arbeitgebervertreter nicht umsetzbar. Eine ihrerseits vorgeschlagene Reduzierung auf individueller freiwilliger Basis kommt für das Verhandlungsteam nicht in Frage. Trotz des guten Gesprächsklimas wird es daher in Betrieben der Caritas am 24. Februar 2020 in den verschiedenen Diözesen Aktionen und Warnstreiks geben. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde für den 13. März 2020 vereinbart.
Für die verhandelnden Teams im Sozialbereich ist die Reduzierung der Normalarbeitszeit von großer Bedeutung. In vielen Bereichen ist die 38-Stunden-Woche nicht mehr lebbar, schon gar nicht bis zur Pension. Das zeigen auch die 70% Teilzeitbeschäftigung.
Durchschnittlich arbeiten die Beschäftigten unter 30 Wochenstunden, einerseits, weil die Energie nicht für mehr reicht, andererseits aber auch, weil keine höheren Anstellungen ausgeschrieben werden. Darum wird von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemeinsam mit der Gewerkschaft die 35-Stunden-Woche gefordert, und zwar bei vollem Gehaltsausgleich und gleichbleibendem Stundenausmaß für Teilzeitbeschäftigte.
Wichtig bei der Forderung ist auch der notwendige Personalausgleich, um Arbeitsverdichtung zu vermeiden. Durch die 35-Stunden-Woche kann die soziale Arbeit wieder eine Aufwertung erfahren und es würden sich wieder mehr Menschen für Berufe im Sozialbereich interessieren, davon ist das Verhandlungsteam überzeugt.
25.1.2020 - Caritas KV-Forderungsübergabe 2020
KV-Verhandlungen für Beschäftigte der Caritas starten mit Forderungsübergabe
21.1.2020 - 1. KV-Verhandlung Caritas 2020
Die erste KV-Verhandlung der Caritas gemeinsam mit der vida am 21. Jänner 2020 verlief ergebnislos, wiewohl in gutem Austausch der Positionen und Argumente.
1. KV-Verhandlung Caritas
Die alleinige Forderung nach einer 35-Stunden-Woche wurde zwar nicht grundsätzlich abgeleht, jedoch werden mit ihr aus Arbeitgebersicht zu hohe Kosten verbunden. Eine der Hauptbedenken ist die Machbarkeit des Personalausgleichs im Zusammenhang mit Personalmangel vor allem in der Pflege, wenngleich die Arbeitszeitverkürzung sehr wohl als Möglichkeit gesehen wird, soziale Berufe interessanter für Berufseinsteiger- und Umsteigerinnen zu machen. Die Caritas beschäftigt rund 14.000 Personen, davon arbeiten gut 70% Teilzeit, das durchschnittliche Stundenausmaß beträgt unter 30 Stunden. Mit diesem Hintergrund und mit Verweis auf die Konkurrenz mit der SWÖ, die etwa das Zehnfache an Beschäftigten ausweist, wird es von Arbeitgeberseite als schwierig erachtet, mit einer Arbeitszeitverkürzung in Richtung der Forderung maßgebliche Schritte zu setzen.
Viele Beschäftigte können sich angesichts der Anforderungen und Belastungen in sozialen Berufen nicht vorstellen, bis zu ihrer Pensionierung Vollzeit zu leisten. Eine Arbeitszeitverkürzung entspricht daher der Realität, dass eine realistische Vollzeit in diesem Bereich jedenfalls kürzer aussehen muss. Studien zeigen zudem, dass eine Arbeitszeitverkürzung jedenfalls positive Auswirkung auf die Gesundheit und damit auf die Krankenstände hat. Außerdem wird die Produktivität und Zufriedenheit der Beschäftigten deutlich erhöht, denn auf der einen Seite erhalten die Vollzeitbeschäftigten mehr Freizeit, die Teilzeitangestellten profitieren von höheren Gehältern aufgrund der höheren Stundenwertigkeit und erhalten auch die Möglichkeit, ihr Beschäftigungsausmaß zu erhöhen.
Die nächste Verhandlung findet am 04. Februar 2020 statt.