Erfolgreicher KV-Abschluss Caritas 2023
Erhöhung der KV-Gehälter um 8 Prozent, mindestens jedoch um Euro 175
Am 05.12.2022 konnte in der zweiten Verhandlungsrunde nach sehr fordernden Verhandlungen gemeinsam mit der VIDA folgender Abschluss für die Beschäftigten der karitativen Einrichtungen in Österreich (Caritas) erreicht werden:
- Die KV-Gehälter werden um 8 Prozent, mindestens jedoch um Euro 175 angehoben. Damit beträgt das Einstiegsgehalt in der niedrigsten Verwendung € 1.895,60, für Fachkräfte in der niedrigsten Verwendungsgruppe € 2.137,30.
- Für Lehrlinge in der Pflege wird ein Lehrlingseinkommen eingeführt:
1. LJ: € 820,-, 2. LJ: € 1.000,-, 3. LJ: 1.300,- und 4. LJ: € 1.600,-. - KV-Zulagen, Zuschläge, UGT und PRAM werden um 8 Prozent angehoben.
- Mindestnormen für eine BV zu einer Flexibilitätszuschlag wurden festgelegt (zB € 3,59/Arbeitsstunde)
- Definiert wurden auch Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitflexibilisierung (12-Stundendienste im Pflege-/Betreuungsbereich, Umwandlung von Wochenruhen von 2 Arbeitstagen auf 48h über BV)
- Geltungstermin: 01.01.2023
Die Vorstellungen darüber, wie Beiträge zur Attraktivierung des Kollektivvertrags aussehen könnten, waren doch sehr unterschiedlich zwischen den Verhandlungsteams. So konnte man sich von AG-Seite nicht zu einer Klärung über den Umgang mit Unterbrechungen der Nachtbereitschaft oder einer verbindlicheren Zusage einer Flexibilitätszulage durchringen. Auf der anderen Seiten präsentierten sich die AG-Vorschläge äußerst komplex und rechtlich nicht auf gesicherten Beinen, zudem standen für die AN-Seite die Vorteile nicht im Verhältnis zum Aufwand der Vorschläge.