Erfolgreicher KV-Abschluss Caritas 2023
Erhöhung der KV-Gehälter um 8 Prozent, mindestens jedoch um Euro 175
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Am 05.12.2022 konnte in der zweiten Verhandlungsrunde nach sehr fordernden Verhandlungen gemeinsam mit der VIDA folgender Abschluss für die Beschäftigten der karitativen Einrichtungen in Österreich (Caritas) erreicht werden:
- Die KV-Gehälter werden um 8 Prozent, mindestens jedoch um Euro 175 angehoben. Damit beträgt das Einstiegsgehalt in der niedrigsten Verwendung € 1.895,60, für Fachkräfte in der niedrigsten Verwendungsgruppe € 2.137,30.
- Für Lehrlinge in der Pflege wird ein Lehrlingseinkommen eingeführt:
1. LJ: € 820,-, 2. LJ: € 1.000,-, 3. LJ: 1.300,- und 4. LJ: € 1.600,-. - KV-Zulagen, Zuschläge, UGT und PRAM werden um 8 Prozent angehoben.
- Mindestnormen für eine BV zu einer Flexibilitätszuschlag wurden festgelegt (zB € 3,59/Arbeitsstunde)
- Definiert wurden auch Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitflexibilisierung (12-Stundendienste im Pflege-/Betreuungsbereich, Umwandlung von Wochenruhen von 2 Arbeitstagen auf 48h über BV)
- Geltungstermin: 01.01.2023
Die Vorstellungen darüber, wie Beiträge zur Attraktivierung des Kollektivvertrags aussehen könnten, waren doch sehr unterschiedlich zwischen den Verhandlungsteams. So konnte man sich von AG-Seite nicht zu einer Klärung über den Umgang mit Unterbrechungen der Nachtbereitschaft oder einer verbindlicheren Zusage einer Flexibilitätszulage durchringen. Auf der anderen Seiten präsentierten sich die AG-Vorschläge äußerst komplex und rechtlich nicht auf gesicherten Beinen, zudem standen für die AN-Seite die Vorteile nicht im Verhältnis zum Aufwand der Vorschläge.