Erfreuliche Anhebung des „Pflegezuschusses“
Am 01.02.2023 wurde das EEZG abgeändert
Am 01.02.2023 wurde das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, kurz EEZG abgeändert. Damit wurde das Volumen des Pflegezuschusses für in der Pflege tätige Arbeitnehmerinnen um 23% angehoben. Das heißt, dass der Pflegezuschuss für Vollzeitbeschäftigte nun monatlich min. € 135,50 brutto beträgt. Eine Erweiterung des Bezieher:innenkreises wurde vom Gesetzgeber leider nicht umgesetzt.