Zum Hauptinhalt wechseln

KV-Abschluss Diözese Linz 2021

Bereits im November 2020 wurde der Kollektivvertrag der Diözese Linz mit folgendem Ergebnis abgeschlossen

  • Die KV-Gehaltstafel und alle Zulagen werden um 1,5% erhöht werden, die Werte der Gehälter auf den nächsten Euro aufgerundet.
    Das Einstiegsgehalt beträgt für Hilfskräfte € 1.729,- und für Fachkräfte € 2.153,-.
  • Anrechnung einer unbezahlten Freistellung bis zu einem Monat auf alle dienstzeitabhängige Ansprüche
  • Erstmaliger Schuleintrittstag des (Pflege- und im gemeinsamen Haushalt lebenden Stief-)Kindes ist dienstfrei (Anlasstag)
  • Freiwilligenarbeit in Katastrophenhilfeorganisationen ist bezahlte Freistellung nach § 8 Abs 3a AngG statt bisher unbezahlter Urlaub (wenn mit der Dienstgeberin eine Vereinbarung über eine Freistellung getroffen wird)
  • Derjenige Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit Kind lebt, hat dennoch Anspruch auf Karenz/Papamonat
  • Absicherung der vereinheitlichten Praxis hinsichtlich Anrechnung von Vordienstzeiten
  • Karenz-, Bildungs- und Betreuungszeiten nach AVRAG während eines aufrechten Dienstverhältnisses werden zur Gänze auf dienstzeit­abhängige Ansprüche angerechnet: Vorrückung, Urlaubsstichtag, Kündigungsfrist, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Treueprämie, Abfertigung alt
  • Militär-, Wehr-, Zivildienst während eines aufrechten Dienstverhältnisses nach § 8 APSG sind zu 100% auf dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen (bisher 50%)
  • (Präzisierung) vorgezogene 6. Urlaubswoche bei ununterbrochener(!) 3-jähriger Dienstzeit
  • Stichtagsregelung (statt Durchschnitt) bei Treueprämie hinsichtlich der Höhe (bei schwankendem Anstellungsausmaß)
  • Kündigungsfrist bei DN-Kündigung: nur für G8- und G9-DienstnehmerInnen im Einzeldienstvertrag ausdehnbar auf bis zu 3 Monaten
  • Div. Anpassungen/Ergänzungen im Musterdienstvertrag

 

Geltungsbeginn: 01.01.2021