KV-Abschluss Diözese Linz 2021
Bereits im November 2020 wurde der Kollektivvertrag der Diözese Linz mit folgendem Ergebnis abgeschlossen
- Die KV-Gehaltstafel und alle Zulagen werden um 1,5% erhöht werden, die Werte der Gehälter auf den nächsten Euro aufgerundet.
Das Einstiegsgehalt beträgt für Hilfskräfte € 1.729,- und für Fachkräfte € 2.153,-.
- Anrechnung einer unbezahlten Freistellung bis zu einem Monat auf alle dienstzeitabhängige Ansprüche
- Erstmaliger Schuleintrittstag des (Pflege- und im gemeinsamen Haushalt lebenden Stief-)Kindes ist dienstfrei (Anlasstag)
- Freiwilligenarbeit in Katastrophenhilfeorganisationen ist bezahlte Freistellung nach § 8 Abs 3a AngG statt bisher unbezahlter Urlaub (wenn mit der Dienstgeberin eine Vereinbarung über eine Freistellung getroffen wird)
- Derjenige Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit Kind lebt, hat dennoch Anspruch auf Karenz/Papamonat
- Absicherung der vereinheitlichten Praxis hinsichtlich Anrechnung von Vordienstzeiten
- Karenz-, Bildungs- und Betreuungszeiten nach AVRAG während eines aufrechten Dienstverhältnisses werden zur Gänze auf dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet: Vorrückung, Urlaubsstichtag, Kündigungsfrist, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Treueprämie, Abfertigung alt
- Militär-, Wehr-, Zivildienst während eines aufrechten Dienstverhältnisses nach § 8 APSG sind zu 100% auf dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen (bisher 50%)
- (Präzisierung) vorgezogene 6. Urlaubswoche bei ununterbrochener(!) 3-jähriger Dienstzeit
- Stichtagsregelung (statt Durchschnitt) bei Treueprämie hinsichtlich der Höhe (bei schwankendem Anstellungsausmaß)
- Kündigungsfrist bei DN-Kündigung: nur für G8- und G9-DienstnehmerInnen im Einzeldienstvertrag ausdehnbar auf bis zu 3 Monaten
- Div. Anpassungen/Ergänzungen im Musterdienstvertrag
Geltungsbeginn: 01.01.2021