KV-Abschluss für den Kindergartenbereich der Diözese Graz-Seckau
Vereinheitlichung und Neugestaltung von Gehalts-Systemen ab 1. August
Am 29. März 2021 konnte nach 4 Monaten intensiver und konstruktiver Verhandlungen mit der Diözese Graz-Seckau ein unterjähriger KV-Abschluss erzielt werden. Diese betrifft fast ausschließlich den Kindergartenbereich. Mit dem Abschluss konnten rund 600 Beschäftigte im Kollektivvertrag gesichert werden. Ziel war eine Vereinheitlichung und Neugestaltung von bisher 2 (Gehalts-)Systemen, die notwendig war, weil die Pfarrkindergärten in einen einzigen Betrieb (KiB3) zusammengefasst und dieser in den KV integriert werden sollte.
Das Ergebnis im Überblick:
Die 38-Stunden-Woche gilt für alle, auch für die, die neu aus der DBO in den KV einsteigen (ca. 200 Beschäftigte) und bisher eine 40-Stunden-Woche hatten.
Neugestaltete Gehaltstabelle für Pädagoginnen und Betreuerinnen:
- Die Tabelle liegt immer über dem Mindestlohntarif.
- Die Tabelle ist in den ersten Jahrzehnten deutlich höher als das Landes-/Gemeindeschema.
- Die Tabelle wird jährlich mit dem Mindestlohntarif angehoben.
Mit der Übergangsregelung konnten weitestgehend die Einkommen der bisher Beschäftigten (sowohl in KV als auch in DBO) über die nächsten 10 Jahre (und darüber hinaus) in ihrer Höhe gesichert werden.
Soziale Leistungen (Familienzulage, Kinderzulage, Fahrtkostenzuschuss) stehen in bisheriger Höhe allen zu (gab es in der DBO nicht).
Das Jubiläumsgeld wird durch die höhere Kopfzahl angepasst, bisherige Dienstjahre für aus der DBO Übertretende werden zur Gänze angerechnet. Ein Anspruch besteht für das 20-jährige Dienstjubiläum nach 3 Jahren im KV, für das 30-jährige Dienstjubiläum zum Zeitpunkt des Übertritts.
Die Regelungen treten mit 1. August 2021 in Kraft.