Kollektivvertrag 2024 für die Diözese Innsbruck abgeschlossen
KV-Gehälter werden mit 01. Jänner 2024 um 9,7 % erhöht
Am Donnerstag, 14.12.2023 konnte in der dritten Verhandlungsrunde für die Angestellten der Diözese Innsbruck bei einer rollierenden Inflation von 9,2 % folgender Abschluss erzielt werden:
- Die KV-Gehälter werden mit 01. Jänner 2024 um 9,7 % erhöht (entsprechend dem 3-Jahres-Abschluss von 2021 im Rahmen der Areitszeitverkürzung).
- Die Lehrlingseinkommen betragen im 1. LJ: € 825, im 2. LJ: € 965, im 3. LJ: € 1.084 und im 4. LJ: € 1.475
- Die Angestellten erhalten mit dem Dezembergehalt 2023 eine Teuerungsprämie in der Höhe von € 150 bei einem Anstellungsumfang von 19,5 Wochenstunden oder weniger € 75.
- Familienzeit, Familienhospizkarenz sowie das Pastoraljahr werden für Vorrückungen angerechnet.
- Die Obergrenze für die Kinderzulage entfällt.
- Das Kilometergeld wird einheitlich entsprechend dem amtlichen Kilometergeld angepasst.
- Die Klimaticket-Regelung wird um ein weiteres Jahr verlängert.
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024