KV-Abschluss Diözese Graz-Seckau 2024
KV-Gehälter werden mit 01. Juli 2024 um 5 % plus € 80, jedoch höchsten um € 275 erhöht
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Am Mittwoch, 13.12.2023 konnte in der dritten Verhandlungsrunde für die Angestellten der Diözese Graz-Seckau bei einer rollierenden Inflation von 8,7% folgender Abschluss erzielt werden:
- Die KV-Gehälter werden mit 01. Juli 2024 um 5% plus € 80,-, jedoch höchsten um € 275,- erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet (bis zu +9,45%). Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung um 7,64%.
- Die Angestellten erhalten jährlich 2 Sonderurlaubstage (erstmalig am 01. September 2024 3 Sonderurlaubstage).
- Die Angestellten erhalten mit dem Dezembergehalt 2023 eine Teuerungsprämie in der Höhe von € 2.000 bei Vollzeitbeschäftigung (aliquotiert nach Anstellungsumfang).
- Die Punkte 1.-3. gelten nicht für Beschäftigte, für die die Tabelle des elementarpädagogischen Bereiches anzuwenden ist. Diese wird entsprechend dem Mindestlohntarif angehoben.
- Das Kilometergeld soll im Rahmen einer Betriebsvereinbarung einheitlich entsprechend dem amtlichen Kilometergeld angepasst (erhöht) werden.
- Die Klimaticket-Regelung wird um ein weiteres Jahr verlängert.
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024
Der Kollektivvertrag zum Download