KV-Abschluss Diözese Graz-Seckau 2018
Erfolgreicher Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten der Diözese Graz-Seckau! Gehälter erhöhen sich um 2,33%!
Ergebnis:
- 2,33% Gehaltserhöhung auf die KV-Gehaltstabelle und alte Gehaltsschemata (inkl. KiGa-fiktive Berechnungstabellen) inkl. Grundbezug 1 und 2. Die sich nach der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf 50 Cent-Beträge gerundet.
- Wie im KV der Diözese Graz-Seckau festgehalten, werden folgende Zulagen inklusive der Rundung valorisiert:
Ausgleichszulage
Erwartungsschutzzulage
Deckelungszulage
Sonderzulage für Ersatzaltersbiennium
Fahrtkostenzuschuss lt. § 23 (5) analog zur Erhöhung des Verkehrsverbunds
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,33% erhöht. Die sich nach der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf 50 Cent-Beträge gerundet.
im 1. LJ 523,00
im 2. LJ 721,50
im 3. LJ 894,00
im 4. LJ 1.230,50
- Von der prozentuellen Erhöhung für 2018 ausgenommen sind Sozialzulagen.
- Aufnahme einer Regelung zur Familienzeit (Papamonat) lt. Caritas-KV
- Ergänzung Freistellung bei Dienstverhinderung unter Fortzahlung des Entgelts bis zum Ausmaß einer täglichen Normalarbeitszeit für Angehörige von pflegebedürftigen Eltern für Akkutbetreuung (lt. Audit).
- Aliquotierung von Ausgleichszulage und Deckelungszulage (§§ 41 a 21. und 41 b 18) für gesetzlich ermöglichte Teilzeitvarianten wie zB Elternteilzeit, Altersteilzeit, Bildungsteilzeit, Wiedereingliederungsteilzeit, die ab 1. Jänner 2018 angetreten werden.
- Geltungsbeginn: 1. Jänner 2018, Laufzeit 12 Monate