KV-Abschluss für Private Kur- und Rehabetriebe 2024
Starkes Einkommensplus für die Beschäftigten erreicht. Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 15.000 Beschäftigten in privaten Kur- und Rehabilitationseinrichtungen sind erfolgreich abgeschlossen.
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- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter sowie Zulagen werden mit 01.05.2024 um 8,3 Prozent erhöht.
- Es wurde ein KV-Mindestlohn von 2.000 Euro erreicht.
- Die am 30.04.2024 bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter sind aufrecht zu erhalten.
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter sowie Zulagen werden mit 01.05.2025 um den VPI für den Zeitraum 1.1.2024-31.12.2024 + 0,3 Prozent erhöht
- Die am 30.04.2025 bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter sind aufrecht zu erhalten.
- Der 24.12. und der 31.12 sind unter Fortzahlung des Entgeltes dienstfrei. Für alle Arbeitnehmer:innen, die an einem dieser Tage Dienst haben, erfolgt eine Zeitgutschrift im Ausmaß der geleisteten Arbeitszeit, die zusammenhängend gewährt werden soll.