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Kollektivvertrag Landesverbände Rotes Kreuz 2017 abgeschlossen

Kein Mindestgehalt mehr unter 1.500 Euro!

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In den Kollektivvertrags-Verhandlungen für die Beschäftigten in den Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) konnten wir ein gemeinsames Ergebnis erzielen:

  • Kein Mindestgehalt mehr unter 1.500 Euro! (Wien und NÖ hatten hier noch Nachholbedarf!)

Rahmen:

  • Möglichkeit im Rahmenkollektivvertrag für 6 Monate Durchrechnung mit spezieller Regelung für Teilzeitbeschäftigte mittels Betriebsvereinbarung - wenn in allen Bereichen des Bundeslandes Pausen bezahlt werden.
  • Einführung Papamonat und Anrechnung des dritten Karenzjahres ab 1.3.2017
  • Bei den Dienstverhinderungsgründen wurde ein zusätzlicher Tag bei Anlässen, welche weiter als 300 km entfernt liegen vereinbart

NFS-Zulage in Bundesländern in denen es bisher keine gab:

  • Einführung einer Notfallsanitäterzulage in den Anhängen Burgenland, Steiermark, Tirol. Alle anderen Bundesländer haben bereits eine Regelung (Zulage, eigene Einstufung...)

Wien:

  • Erweiterung der Kinderzulage für alle Kinder aller Beschäftigten
  • plus 1,3 % Lohn/Gehaltserhöhung

Tirol:  

  • Einführung Lehrlingstabelle analog SWÖ für Tirol

Burgenland:

  • Einführung Regelung für RettungssanitäterInnen als Urlaubsaushilfen