Kollektivvertrag Landesverbände Rotes Kreuz 2017 abgeschlossen
Kein Mindestgehalt mehr unter 1.500 Euro!
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In den Kollektivvertrags-Verhandlungen für die Beschäftigten in den Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) konnten wir ein gemeinsames Ergebnis erzielen:
- Kein Mindestgehalt mehr unter 1.500 Euro! (Wien und NÖ hatten hier noch Nachholbedarf!)
Rahmen:
- Möglichkeit im Rahmenkollektivvertrag für 6 Monate Durchrechnung mit spezieller Regelung für Teilzeitbeschäftigte mittels Betriebsvereinbarung - wenn in allen Bereichen des Bundeslandes Pausen bezahlt werden.
- Einführung Papamonat und Anrechnung des dritten Karenzjahres ab 1.3.2017
- Bei den Dienstverhinderungsgründen wurde ein zusätzlicher Tag bei Anlässen, welche weiter als 300 km entfernt liegen vereinbart
NFS-Zulage in Bundesländern in denen es bisher keine gab:
- Einführung einer Notfallsanitäterzulage in den Anhängen Burgenland, Steiermark, Tirol. Alle anderen Bundesländer haben bereits eine Regelung (Zulage, eigene Einstufung...)
Wien:
- Erweiterung der Kinderzulage für alle Kinder aller Beschäftigten
- plus 1,3 % Lohn/Gehaltserhöhung
Tirol:
- Einführung Lehrlingstabelle analog SWÖ für Tirol
Burgenland:
- Einführung Regelung für RettungssanitäterInnen als Urlaubsaushilfen