Kollektivvertrag 2023 für die Beschäftigten beim SOS-Kinderdorf
Die Gehälter steigen um 8 Prozent mindestens jedoch um 175 Euro – viele weitere Verbesserungen
Die Gehälter steigen um 8 Prozent, wobei aber alle Gehälter monatlich um mindestens 175 Euro erhöht werden. Die Zulagen und Zuschläge steigen um 8 Prozent.
Höhere Gehälter durch Umstufungen im Gehaltssystem für:
Umstufung von Sozialpädagoginnen und –pädagogen in der vollen Erziehung, der Unterstützung der Erziehung und/oder der Grundversorgung und aller Familienpädagoginnen und -pädagogen von Verwendungsgruppe IV in IVa und somit höhere Gehälter für einen großen Teil der Beschäftigten
Umstufung der SOS-Kinderdorfmütter und -väter mit 1. Jänner 2023 von Verwendungsgruppe IVb in IVa Kindergartenhelfer*innen/Gruppenbetreuer*innen werden in die VWG III eingereiht.
Bessere und klarere Regelungen für Arbeiten in der Nacht
Die Vollvertretungsregelung für Familienpädagog*innen und Familienhelfer*innen (§ 20b) wird durch die „Echtzeitschreibung“ ersetzt.
Nachtdienst- sowie Sonn- und Feiertagszulage werden an die Zulagen für Sozialpädagog*innen angeglichen. § 20b und § 20d werden in §20b zusammengeführt.
Weitere sozialpolitische Verbesserungen
- Verbesserungen bei der Kinderzulage für Teilzeitbeschäftigte
- Verbesserungen bei der Zukunftsvorsorge bei befristeten Dienstverhältnissen
- Verbesserungen bei der Anrechnung von Elternkarenzzeiten bei Sabbatical und Dienstjubiläen
Der Geltungstermin ist der 1. Jänner 2023.