KV-Verhandlungen 2025 für die Sozialversicherung abgeschlossen
Löhne und Gehälter linear um 3,53 % erhöht
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Nach zähen Verhandlungen konnten wir heute für die Beschäftigten der Sozialversicherungsträger folgenden Abschluss erzielen:
- Die Löhne und Gehälter werden linear um 3,53 % erhöht.
- Die Zulagenbemessungsgrundlage wird um 3,53 % erhöht.
- Die Dienstordnungspensionen werden bei einem Gesamt-Pensionseinkommen von monatlich nicht mehr als 6.060 Euro um 3,53 % erhöht (über 6.060 Euro Gesamtpension Deckelung monatlich 278,76 Euro).
Rahmenrechtliche Verbesserungen
- Einführung eines Flexibilisierungszuschlags für kurzfristige Einspring-Dienste für ganze Dienste innerhalb von 7 Tagen in Höhe von 50 Euro (außer es gibt dazu eine Betriebsvereinbarung). Teilzeitbeschäftigte erhalten den gleichen Betrag (keine Aliquotierung).
- Gewährung der Nachtschwerarbeit-Stunden ohne Aufzeichnungspflicht, wenn für sechs Monate durch Aufzeichnungen der unmittelbare Behandlungs- und Betreuungsaufwand gemäß NSchG-Novelle nachgewiesen wird.
- Erhöhung des Kilometergeldes sowie des Tag- und Übernachtungsgeldes
- Änderung der Vorarbeiterzulage (DO.C).
- Pflegebonus nach Pflegefondsgesetz auch 2025
Inkrafttreten mit 1. Jänner 2025
Der Abschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung unseres Bundesausschusses am 17.12.2024, der SV-Konferenz am 18.12.2024 und der Aufsichtsbehörde.
Gehaltstabellen
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