Erfolgreicher Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen Sozialversicherung 2020
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2020 um durchschnittlich 2,32 % (+6 EURO als Sockelbetrag und darauf 2,15 %) erhöht.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:
1. Gehaltserhöhung
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2020 um durchschnittlich 2,32 % (+ Euro 6,00 als Sockelbetrag und darauf 2,15%) erhöht. Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 2,07 % erhöht.
2 .Inhaltliche Änderungen in den Dienstordnungen
Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:
- Ausweitung der Möglichkeit Dienstfreistellung für die Mitarbeit in Projekten zu gewähren
- Deutliche Anhebung der Lehrlingsentschädigung im 1. Und 2.Lehrjahr
- Verwendungszulage bereits nach 14 Tagen im Kalenderjahr für ArbeiterInnen
Sämtliche Änderungen (soweit nicht anders angegeben) treten mit 01.01.2020 in Kraft.
Wir möchten uns für eure Bemühungen und eure Solidarität bedanken, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir bewegen!