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KV Sozialwirtschaft: Löhne und Gehälter steigen um bis zu 10,2 Prozent

Einigung in vierter Runde bringt auch Verbesserungen im Rahmenrecht

Unsplash / Maxim Tolchinskiy

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die 130.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich (Sozialwirtschaft Österreich) konnte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nach 16 Verhandlungsstunden ein Abschluss zwischen den Gewerkschaften GPA und vida und dem Arbeitgeberverband SWÖ erreicht werden.

Die Löhne und Gehälter steigen um bis zu 10,2 Prozent, wobei untere Einkommen stärker erhöht werden. Im Rahmenrecht konnte eine bessere Anrechnung von Vordienstzeiten (etwa auch aus Zivildienst und Freiwilligem Sozialem Jahr), Verbesserungen bei den Umstufungen in höhere Gehaltsklassen nach Ausbildungen und fünf Tage Freistellung zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung für Lehrlinge erreicht werden. Darüber hinaus wird der Zuschlag für kurzfristiges Einspringen um 20 Prozent erhöht.

Nachhaltige Gehaltserhöhungen erreicht

GPA-Verhandlerin Eva Scherz: „Das Verhandlungsergebnis liegt deutlich über der zugrundeliegenden Inflation. Es freut uns, dass wir die unteren Einkommen stärker erhöhen konnten. Das ist gerade in der derzeitigen Situation wichtig. Zudem konnten wir nachhaltige Gehaltserhöhungen erreichen anstatt Einmalzahlungen, die sofort verpuffen. Dieser Abschluss war nur möglich, weil uns tausende Beschäftigte in den Betriebsversammlungen und auf Demos und Aktionen den Rücken gestärkt haben.“

Vida-Verhandlerin Michaela Guglberger: „Neben dem Gehaltsabschluss konnten wir einige Regelungen im Rahmenrecht verbessern. Besonders hervorzuheben ist der um 20 Prozent erhöhte Zuschlag für kurzfristiges Einspringen, der mehr Sicherheit bei den Dienstplänen geben soll. Heuer stand aufgrund der Teuerung der Gehaltsabschluss im Mittelpunkt, unsere Forderung nach einer Verkürzung der Arbeitszeit bleibt aber aufrecht.“

Der Gehaltsabschluss im Detail

Es wurde eine Erhöhung um 8 Prozent für alle vereinbart, wobei aber alle Gehälter monatlich mindestens um 175 Euro erhöht werden, was in der untersten Einkommensgruppe eben zu einer Gehaltserhöhung in Höhe von 10,2 Prozent führt und sich je nach Gehaltshöhe prozentuell nach oben einschleift. Insgesamt profitiert fast ein Drittel der Beschäftigten vom Mindestbetrag. Teilzeitgehälter werden aliquot erhöht. Der Geltungstermin ist der 1. Jänner 2023.