Pflege und Gesundheit: Testen ist Arbeitszeit und Entlastung beim MNS-Tragen
Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich auf Zusatzkollektivvertrag geeinigt
Kollektivverträge regeln die Arbeitsbedingungen großer Gruppen von Beschäftigten. Nachdem der ÖGB mit der Wirtschaftskammer bereits einen Kollektivvertrag zu den Themen Testen und Maske für die gewerbliche Wirtschaft vereinbart hat, haben sich jetzt deine Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern im privaten Gesundheits- und Pflegebereich auf einen sogenannten Zusatzkollektivvertrag geeinigt.
Der neue Kollektivvertrag sieht folgendes vor:
ArbeitnehmerInnen, die aufgrund von Bestimmungen in einem Gesetz oder einer Verordnung einen Testnachweis vorlegen müssen, werden für die Zeit des Testens sowie der An- und Abreise zum bzw. vom Test bezahlt von der Arbeit freigestellt. Das gilt auch, wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, sondern die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers vereinbart wird.
Bei dauerhaftem Tragen eines Mundnasenschutzes wurde vereinbart, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss.
Eva Scherz, die für deine Gewerkschaft GPA die Verhandlungen geführt hat, ist zufrieden mit der Einigung. Sie sagt: „Wir freuen uns, dass es mit diesem Kollektivvertrag klare Regeln zum Umgang mit den Corona-Maßnahmen im privaten Pflege- und Gesundheitsbereich gibt. Mit der Sicherstellung des Testens in der Arbeitszeit und der Entlastung beim Tragen des MNS wurden zwei große Unsicherheiten vieler Beschäftigter beseitigt.“
Der Zusatzkollektivvertrag gilt für Beschäftigte folgender Arbeitgeber, Träger und Verbände:
- Sozialwirtschaft Österreich
- Caritas
- Diakonie
- SOS Kinderdorf
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Berufsvereinigung von Arbeitgebern im Rettungs- und Sanitätsdienst
- Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg
Damit sich deine Gewerkschaft GPA für die ArbeitnehmerInnen stark machen kann, braucht sie die Kraft vieler Mitglieder im Rücken.
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