Zusatzkollektivvertrag für Covid-Tests und Abnehmen des MNS
Gilt ab 22. Februar 2021
Die Corona-Pandemie stellt den Sozial- und Gesundheitsbereich vor große Herausforderungen, dabei sind auch immer wieder arbeitsrechtliche Fragen zu klären.
Zuletzt wurde in einzelnen Bereichen eine Verpflichtung zur Durchführung eines Tests auf SARS-CoV-2 per Verordnung eingeführt, in anderen Bereichen erfolgt die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers oder des/der ArbeitnehmerIn. Weiters ist der Großteil der MitarbeiterInnen im Sozial- und Gesundheitsbereich verpflichtet während der Tätigkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Kollektivvertragspartner haben sich nun auf Spielregeln (angelehnt an den General-KV) zur SARS-CoV-2-Testung geeinigt. Auch das Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes wird geregelt. Der Kollektivvertrag tritt am 22. Februar in Kraft.