Abschluss des Kollektivvertrags 2023 für Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung
Erhöhung der KV-Gehälter um 7,5 bis 8 Prozent
Am 5.12.2022 konnte ein Abschluss zum Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung erzielt werden. Die zugrunde zu legende durchschnittliche 12-Monatsinflation hat 7,5 % betragen, insofern bestand die Herausforderung darin die Inflation abzugelten und mit Abschlüssen, die der Höhe nach in den letzten Jahren unüblich waren, die Kaufkraft jedenfalls der Mindestgehälter zu erhalten.
Die KV-Gehälter der Verwendungsgruppe I bis IV wurden um 8 %, der Verwendungsgruppe V um 7,7 % und der Verwendungsgruppe VI um 7,5 % erhöht. Die Meistergruppe I steigt um 8 %, die Meistergruppen II um 7,95 % und die Meistergruppe III um 7,5 %.
Die Lehrlingseinkommen betragen künftig im ersten Lehrjahr 700 Euro, im zweiten Lehrjahr 920 Euro, im dritten Lehrjahr 1090 Euro, und im vierten Lehrjahr 1.450 Euro.
Konfliktthema: Gehälter über dem Kollektivvertrag erhöhen
Ständiges Konfliktthema dieser Verhandlungsrunde ist die Frage, ob - wie von der Gewerkschaft GPA seit vielen Jahren eingefordert - auch die Gehälter über dem Kollektivvertrag erhöht werden.
Dazu konnte keine Zustimmung erreicht werden, aber wie wir weiter unten noch ausführen, eine mögliche Perspektive gefunden werden.
Hintergrund dieser Situation ist, dass der Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung ein Sammelkollektivvertrag ist. Es sollte mit der Schaffung dieses Kollektivvertrags vor vielen Jahren verhindert werden, dass Beschäftigte keinen Kollektivvertrag und damit überhaupt keine Mindestgehälter haben, auch wenn heute die Erwartungshaltung verständlicherweise höher ist. Außerdem sollte er viele Bereiche bündeln. Das bedeutet aber auch, dass mit 20 verschiedenen Innungen und Fachverbänden, die von Floristen über Gebäudereinigung bis zu Dienstleistern reichen, eine Einigung erzielt werden muss.
Verschärft wird das Problem für viele Beschäftigte dadurch, dass auch wirtschaftlich starke Betriebe in diesen Sammel-Kollektivvertrag fallen. Einige davon müssten eigentlich einem Industrie-Kollektivvertrag unterliegen. Sie weichen diesem aber über das Gewerbe aus.
Dieser Umstand ist inakzeptabel! Daher braucht es dringend die Bereitschaft der Angestellten dieser Branche, verstärkt Betriebsratskörperschaften mit der Gewerkschaft GPA zu gründen, um betrieblich oder für die gesamte Branche den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen.
Viele BetriebsrätInnen haben betrieblich die volle Wirkung des Abschlusses durchsetzen können.
Neues Gehaltsschema mit Innung der Tischler
Um den Konflikt um die Ist-Erhöhung zu lösen, wurde vereinbart ein neues Gehaltsschema, das auch Ist-Wirksamkeit haben soll, mit der Innung der Tischler auszuarbeiten und in Folge mit möglichst vielen andere Bereichen des Kollektivvertrags den Beitritt zum neuen Schema zu verhandeln.
Unabhängig davon versuchen BetriebsrätInnen der Branche betriebliche Lösungen zu finden, damit unser Gehaltsabschluss Wirkung auf die Gehälter aller Beschäftigten hat. Hier zeigt es sich, wie wichtig es ist Betriebsratskörperschaften zu gründen und damit auch die Kollektivvertragsebene zu unterstützen.