01. Januar 2020
Erfolgreicher KV-Abschluss für Handwerk & Gewerbe 2020
Am 9. Dezember 2019 konnte unser Verhandlungsteam einen Abschluss zum Kollektivvertrag für die Angestellten des Gewerbes, des Handwerks und in der Dienstleistung erreichen.
![](/content/dam/gpa/images/kollektivvertrag/KV-Handwerk_Gewerbe_Abschluss_2020.jpg.coreimg.jpeg/1600257150433/kv-handwerk-gewerbe-abschluss-2020.jpeg)
Der Abschluss im Detail
Die Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag steigen in allen Verwendungsgruppen und den Meistergruppen um 2,37 %!
Auch die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,37 %!
Ein deutlicher Schritt konnte bei der Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen gemacht werden:
- Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von 5 bis 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.b.) wurde um 15 %, also auf 7,50 Euro erhöht!
- Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von über 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.c.) wurde um 10 %, also auf 17,90 Euro erhöht!
- Das Nächtigungsgeld wurde um fast 4 %, also auf 12 Euro erhöht.
Verbesserungen im Bereich der Callcenter:
- Die Sondervergütung für Nachtarbeit wurde von 10 % plus 1,95 Euro auf 15 % plus 2 Euro erhöht.
- Für, schon bisher erlaubte, Arbeiten am 24.12. und 31.12. wurden Zuschläge vereinbart: von 12 bis 17 Uhr beträgt der Zuschlag 50 % zur Normalarbeitsstunde! Ab 17 Uhr 100 % zur Normalarbeitsstunde!
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2020