Corona-Zulage für Angestellte bei FriseurInnen, sowie im Kosmetik-, Fußpflege- und Masseurgewerbe
Die Auszahlung hatte spätestens 31.12.2020 zu erfolgen
![Friseurin](/content/dam/gpa/images/kollektivvertrag/Friseurin_AdobeStock.jpeg.coreimg.jpeg/1612188485992/friseurin-adobestock.jpeg)
Alle ArbeitnehmerInnen (auch Angestellte) und Lehrlinge in Friseurbetrieben und im Kosmetik-, Fußpflege- und Masseurgewerbe, die im November und/oder Dezember 2020 in Kurzarbeit waren, haben unabhängig vom Ausmaß ihrer Beschäftigung Anspruch auf Corona-Zulage. Im Monat November beträgt diese 50 Euro netto, im Monat Dezember 40 Euro netto. Die Auszahlung hatte spätestens 31.12.2020 zu erfolgen.