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Gewerbe: Plus 3,9 Prozent auf die Kollektivvertragsgehälter

Lehrlingseinkommen, Reiseaufwandsentschädigungen, Nächtigungsgeld, sowie stündliche Sondervergütung für Nachtarbeit ebenfalls um 3,9 Prozent erhöht

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Mit Jahresbeginn 2025 werden die Kollektivvertragsgehälter aller Verwendungsgruppen und die Lehrlingseinkommen zum Kollektivvertrag Gewerbe/Handwerk/Dienstleistung um 3,9 % steigen.

Die Reiseaufwandsentschädigungen, das Nächtigungsgeld, sowie die stündliche Sondervergütung für Nachtarbeit werden ebenfalls um 3,9 % erhöht.

Basis der Erhöhung war die durchschnittliche Jahresinflation (November 2023 bis Oktober 2024) von 3,5%. Damit konnte auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten ein Abschluss über der Inflation sichergestellt werden.