KV-Metallgewerbe: Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 3,45 Prozent
Ist-Gehälter steigen um 3 Prozent
Die Gewerkschaft GPA hat für 85.000 Angestellte im Metallgewerbe einen Kollektivvertragsabschluss erreicht. Die Mindestgrundgehälter steigen um 3,45 Prozent, die Ist-Gehälter um 3 Prozent.
„Mit dem Abschluss im Metallgewerbe haben wir die Kaufkraft gestärkt und besonders bei den Mindestgrundgehältern eine sehr gute Erhöhung erreicht. Es ging uns darum, die Mühen der Angestellten, welche die Betriebe durch diverse Lockdowns gebracht haben und damit den Erfolg der Unternehmen gesichert haben, besonders zu bedenken. Freizeit bekommt in unserer arbeitsverdichteten Welt eine immer höhere Bedeutung. Wenn man die Freizeitoption im Betrieb umsetzt, bekommt man eineinhalb Wochen mehr Freizeit pro Jahr. Das ist eine Win-Win-Situation für Angestellte und Betriebe“, erklären Robert Winkelmayer und Georg Grundei, Verhandler der Gewerkschaft GPA.
Der Abschluss im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter in den Verwendungsgruppen I bis VI, sowie der Meistergruppe um 3,45%
- Erhöhung der IST–Gehälter in den Verwendungsgruppen I bis VI und der Meistergruppe um 3,00%
- Erhöhung der Nachtzulage um 3,45%
- Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen um 2,5%
- Erhöhung der monatlichen Lehrlingseinkommen um 3,45%
- Freizeitoption in der Höhe von 54 Stunden pro Jahr
- Der Kollektivvertrag gilt mit 1. Jänner 2022.
Die näheren Details zum Abschluss findest du in unserem Newsletter. Weiters stehen auch die neuen Gehaltswerte zum Download zur Verfügung.