KV-Abschluss Bäckergewerbe, gültig ab 01.10.2021
Erhöhung der Mindestgehälter um 2,11 Prozent!
Maranda Vandergriff, Unsplash
Mit 01.10.2022 werden die Mindestgehälter sowie das Lehrlingseinkommen um 2,11 Prozent angehoben.
Erhöhung der Mindestgehälter um 2,11 Prozent!
Mit 01.10.2022 werden die Mindestgehälter sowie das Lehrlingseinkommen um 2,11 Prozent angehoben.