Zum Hauptinhalt wechseln

KV-Abschluss Mühlengewerbe, gültig ab 01.08.2021

Kollektivvertrag Mühlengewerbe

©Christian Jung - stock.adobe.com

Am 23.08.2021 konnte vereinbart werden, dass die Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen um 2,05% angehoben werden.

 

Geltungstermin ist der 01.08.2021.