KV-Abschluss Bäckergewerbe, gültig ab 01.10.2018
Erhöhung der Mindestgehälter um durchschnittlich 2,5 % !
Am 17. Oktober 2018 konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für das Bäckergewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Durchschnittlich werden die Mindestgrundgehälter um 2,5% angehoben, wobei die Verwendungsgruppe I und II mit einem höheren Prozentsatz angehoben wurde.
Es wurde vereinbart, dass bis spätestens 1.9.2019 die Mindestgehälter auf mindestens 1500,- angehoben werden.
Gleichzeitig soll im Frühjahr der Kollektivvertrag generell überarbeitet werden.
Die neue Gehaltstafel findet ihr unten zum Downloaden.