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KV-Abschluss Fleischergewerbe, gültig ab 01.07.2018

Erhöhung der KV-Gehälter um 2,40%

Am 16. Juli 2018 wurde für die Angestellten des Fleischergewerbes wie schon die Jahre zuvor der Abschluss der PROGE übernommen:

  • Erhöhung der KV-Gehälter um 2,40% (jedoch mindestens auf € 1.400,- entsprechend dem Abschlussprotokoll zum Kollektivvertrag 2017 vom 13. Juni 2017).
  • Erhöhung der Zehrgelder um 2,40%.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden um 3% erhöht: 1. Jahr: € 565,47; 2. Jahr: € 709,16; 3. Jahr: € 930,09
  • Geltungsbeginn: 01. Juli 2018 (rückwirkend)

Mit der PROGE wurde vereinbart, ab 2019 die Verhandlungen gemeinsam zu führen.