Erfolgreicher Abschluss für das Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Am 11.12.2020 konnte vereinbart werden, dass die Mindestgehälter im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe um 1,45% angehoben werden
Mit diesem Abschluss konnte eine Abgeltung der Inflation durchgesetzt werden.
Geltungstermin ist der 1.1.2021.