KV-Abschluss für Arbeiter und Angestellte in Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen Österreichs 2024
Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft
Carolyn Franks - stock.adobe.com
Für die Arbeitnehmer:innen der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen konnte nachfolgender Abschluss erzielt werden:
- Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter werden ab 1. Jänner 2024 zunächst um einen Prozentsatz in Höhe von 8,9%, des Weiteren um folgende Fixbeträge:
in der VG 1 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 20,–
in der VG 2 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 20,–
in der VG 3 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 15,–
in der VG 4 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 15,–
in der VG 5 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 15,–
in der VG 6 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 10,–
- Rahmenrechtliche Änderung: § 4 Pkt 1 wird um eine lit d ergänzt: Umkleidezeiten gelten, sofern sie im Betrieb anfallen und es sich dabei um den Wechsel dienstnotwendiger Kleidung handelt, als Arbeitszeit.
- Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024