Die Eckpunkte des neuen Kollektivvertrags
Gehaltsordnung, Beschäftigungsgruppenschema und Übergangsregelung

Die zukünftige Gehaltsordnung
- Einheitliches Gehaltsschema für das gesamte Bundesgebiet und alle Branchen
- Mindestgrundgehalt von 1600 Euro brutto für Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännisch administrativer Lehre
- Neue Methodik zur Anrechnung von Vordienstzeiten bei Neueintritten
- Volle Anrechnung der Karenzzeiten bei Vorrückungen
- Transparenz bei All-In Verträgen
- Vertretungsgeld erhöht die Chancen für Teilzeitbeschäftigte auf Führungsaufgaben und Zusatzverdienst
Das flexible Beschäftigungsgruppenschema:
- Acht Beschäftigungsgruppen mit klaren Beschreibungen zur Abbildung der Organisationsstrukturen von 40.000 Unternehmen
- Abbildung neuer Funktionen im Handel, zB Onlinehandel
- leichte Erweiterungsmöglichkeit für zukünftig entstehende Funktionen
- Klare Regelung zB für Führung und Stellvertretung gewährleisten zusätzlich Rechtssicherheit
- Weiterbildung zahlt sich aus – Fachkarrieren werden gefördert
Der Übergang – einfach, transparent und fair
- Umstiegsstichtag für das gesamte Unternehmen
- Übergangszeitraum von 4 Jahren ab 1.12.2017 für die optimale Umsetzung im Betrieb
- bis zum Umstiegsstichtag gilt für alle neuen Dienstverhältnisse die alte Gehaltsordnung
- die Einkommen der MitarbeiterInnen sind geschützt, niemand darf durch den Übergang benachteiligt werden
- Mitwirkung der Betriebsräte ist verankert
Neuer Kollektivvertrag: 80.000 Betriebe setzen bis 2021 um
Struktur des österreichischen Handels
Der neue Kollektivvertrag betrifft 40.000 Betriebe mit 404.000 Angestellten.
- 353.400 im Gehaltsgebiet A (alle Bundesländer außer Sbg und Vbg) und 50.600 im Gehaltsgebiet B (Salzburg und Vorarlberg).
- 255.000 Frauen und 149.000 Männer
- 40.000 Betriebe haben 0 MitarbeiterInnen
- 33.000 Betriebe haben 1 bis 9 MitarbeiterInnen, insgesamt 94.000
- 7.000 Betriebe haben 10 bis 250 MitarbeiterInnen, insgesamt 215.000
- 200 Betriebe haben mehr als 250 MitarbeiterInnen, insgesamt 228.000
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