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Der Kollektivvertrag im Handel steht zum Download bereit

Nähere Details findest du hier

Wir freuen uns, dass wir die Kollektivvertragsverhandlungen im Handel auch unter erschwerten Bedingungen durch die Covid19-Pandemie erfolgreich abgeschlossen haben.

Wir konnten eine Gehaltserhöhung um 1,5% erreichen und somit in dieser Krise die Kaufkraft erhalten. Überzahlungen dürfen nicht auf die Erhöhung angerechnet werden und bleiben damit in voller Höhe bestehen. Die Gehaltserhöhungen treten mit 1.1.2021 in Kraft.

Die Arbeitsbelastung ist in vielen Bereichen des Handels groß und die Beschäftigten brauchen mehr Ruhezeiten, um durchzuhalten. Umso wichtiger ist die neue Regelung, die ab 1.12.2020 in Kraft tritt. Die Ersatzruhe muss verdoppelt werden, wenn es zu überlangen Arbeitszeiten kommt.

Ebenso gilt ab 1.12.2020 ein Zuschlag für Arbeit an Silvester. Von 13:00 bis 15:00 Uhr gibt es schon heuer 50% und ab 15 Uhr 100%.

Lehrlinge, die während der Zeit des Lockdowns per Verordnung schulfrei gestellt waren und stattdessen Arbeitsleistungen im Betrieb erbracht haben, erhalten eine Corona-Prämie in der Höhe von Euro 150,–. Diese Prämie ist bis zum 1.12.2020 auszubezahlen.

Ab 1.1.2021 gibt es neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte am Samstag. Teilzeitbeschäftigte, mit denen eine Arbeitsleistung von bis zu 18 Stunden pro Woche vereinbart ist, dürfen eine andere Regelung zur Samstagsbeschäftigung verlangen. In einer schriftlichen Vereinbarung, welche die Arbeitstage an max. 3 Tagen festlegt, kann die Beschäftigung an jedem Samstag zulgeassen werden. Die Zuschlagsregeln gelten weiterhin.

Mit dem neuen Kollektivvertrag wird der Umstieg in das neue Gehaltssystem verlängert und hat bis zum 1.1.2022 zu erfolgen.

Neben den Neuerungen im Kollektivvertrag wurde auch eine Aufforderung der Sozialpartner für die Auszahlung einer Corona-Prämie von mindestens 150 Euro (wenn der finanzielle Spielraum im Unternehmen gegeben ist) auszuzahlen.

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