KV-Handel: Gehälter steigen um 1,5 Prozent
Aufforderung an Betriebe, die es sich leisten können, Corona Prämie zu zahlen
Die GPA-djp und die Bundessparte Handel in der WKO konnten sich am 21.Oktober auf einen Kollektivvertragsabschluss für die etwa 420.000 Angestellten im Handel einigen. Die Gehälter und das Lehrlingseinkommen steigen um 1,5 Prozent bei Aufrechterhaltung der Überzahlungen. Weiters gibt es eine Aufforderung der Sozialpartner an Betriebe, die es sich leisten können, noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie von mindestens 150.- Euro an die Beschäftigten auszuzahlen. Davon wird jede/r vierte Beschäftigte/r profitieren.
Lehrlinge im Handel, die während des Lockdown per Verordnung vom Homeschooling ausgenommen waren und zur Arbeit herangezogen wurden, erhalten eine verpflichtende Prämie von 150.- Euro. Die Sozialpartner konnten sich auch auf eine neue Zuschlagsregelung für die Arbeiten zu Silvester einigen. Für Arbeiten zwischen 13 und 15 Uhr gebührt am 31.12. ein Zuschlag von 50 Prozent. Ab 15 Uhr ist ein Zuschlag von 100 Prozent zu bezahlen. Als Ausgleich für verkürzte Ruhezeiten müssen künftig Ausgleichsruhezeiten gewährt werden. Sollte dies nicht möglich sein, entsteht Zeitausgleich. Änderungen bei der Samstagsregelung erleichtern die Möglichkeit von Wochenendarbeit für Teilzeitkräfte. Diese Regelungen treten bereits mit 1.12.2020 in Kraft.
Die Frist für den Umstieg auf das neue Gehaltssystem wird für die Betriebe um ein Monat auf 1.1.2022 verlängert.
„Mit dem Abschluss wurde den besonderen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Handels Rechnung getragen und es konnte eine nachhaltige reale Gehaltserhöhung für alle Angestellten erzielt werden. Zusammen mit den rahmenrechtlichen Verbesserungen ist es ein herzeigbares Ergebnis, von dem die Handelsangestellten langfristig profitieren.“ erklärt die Chefverhandlerin der GPA-djp, Anita Palkovich.
„Wir werden sehr genau hinsehen, wer der Aufforderung nach Auszahlung einer Corona-Prämie nachkommt und alle Unternehmen vor den Vorhang holen, die trotz positiver Umsätze ihren MitarbeiterInnen die Prämie verweigern“, so der Vorsitzende des Wirtschaftsbereiches Handel Martin Müllauer.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.