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Sonntagsöffnung ist vom Tisch

Öffnungszeitenregelung für Samstage und 8. Dezember getroffen

Die Sonntagsöffnung ist eine wirklich schlechte Idee. In Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer konnten wir uns durchsetzen und eine Öffnung der Geschäfte an Sonntagen verhindern. Wir wissen aus vielen Umfragen, dass die Handelsangestellten am Sonntag nicht arbeiten wollen. Dafür haben wir uns eingesetzt.

Die Regierung hat gefordert, dass die Kundenströme entzerrt werden. Auf folgende einmalige Regelung haben wir uns mit der Wirtschaftskammer geeinigt:

Die Freiwilligkeit am 8. Dezember wird nicht angetastet. Für die einmalige erweiterte Öffnungszeit von 9:00 bis 19:00 gibt es mehr Geld und mehr Freizeit. Neben dem Feiertagszuschlag und der Überstunde zwischen 18:00 und 19:00 Uhr mit 100% Zuschlag, gibt es auch zusätzliche Freizeit. Wer bis zu maximal fünf Stunden arbeitet, bekommt fünf Stunden Zeitausgleich. Wer bis zu maximal 10 Stunden arbeitet, erhält 10 Stunden zusätzliche Freizeit.

Auch an den Samstagen vor Weihnachten am 12. und 19. Dezember 2020 ist dieses Jahr eine Öffnung bis 19:00 Uhr möglich, dafür ist aber noch eine Verordnung notwendig. Die Stunde zwischen 18:00 und 19:00 ist eine Überstunde, die mit 100% Zuschlag abgegolten wird.

Durch die vier zusätzlichen Arbeitsstunden ist die bessere Verteilung der Kunden ermöglicht. Für die Beschäftigten gibt es zusätzlich Geld und Freizeit. Als Ausgleich für die Belastung bleibt die Öffnungszeit unter der Woche für die Zeit der Ausgangsbeschränkungen auch weiterhin bei 19:00 Uhr.