KV-Abschluss für die Bekleidungsindustrie und die industriellen Wäschereien 2024
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen steigen um 5,4 %
In den Verhandlungen am 20. Juni konnte ein Abschluss zum Kollektivvertrag der Bekleidungsindustrie inklusive der industriellen Wäschereien für 2024 erreicht werden.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen steigen um 5,4 %. Auch die IST-Gehälter steigen um 5,4 % - maximal jedoch um 280,- Euro (Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Betrag aliquot entsprechend der vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit). Weiter wurde vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe die Umsetzung eines Mindestgehalts von 2000.- Euro mit Geltung ab 2026 erarbeiten wird.
Dem Abschluss war die durchschnittliche Inflationsrate von 5,37 % zu Grunde gelegt.
Damit konnte für den bei weitem überwiegenden Teil der Beschäftigten in der Branche trotz teilweiser sehr schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen die Werthaltigkeit der Gehälter sichergestellt werden.