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KV-Verhandlungen 2022 Chemische Industrie

Beschäftigte erwarten einen fairen Lohn- und Gehaltsabschluss

Gewerkschaft GPA

Am Montag, den 28. März 2022, haben die Gewerkschaften GPA und PROGE das Forderungsprogramm für die Kollektivvertragsverhandlungen der chemischen Industrie übergeben.

Aufgrund der wirtschaftlichen Erfolge der vergangenen Monate, der gut gefüllten Auftragsbücher, der hohen Arbeitsbelastung der Beschäftigten und vor dem Hintergrund der steigenden Inflation erwarten die Kolleg*innen eine deutliche Gehalts- und Lohnerhöhung.

Diskussion der wirtschaftlichen Lage

Der Krieg in der Ukraine und die immer noch anhaltende Corona-Pandemie sind – neben den menschlichen Tragödien, die damit einhergehen – auch wirtschaftliche Unsicherheitsfaktoren, vor allem aus dem Blickwinkel der Arbeitgeberseite. Dennoch zeigen die Zahlen der letzten Monate, dass sich die chemische Industrie als sehr anpassungsfähig erwiesen hat und bisher gut durch die Krise gekommen ist. Dies wurde auch von der Arbeitgeberseite nicht in Abrede gestellt.

Alles wird teurer – auch unsere Arbeit ist mehr wert!

Uns war es wichtig zu betonen, dass der wirtschaftliche Erfolg der Branche vor allem den Beschäftigten zu verdanken ist, die unter in vielerlei Hinsicht erschwerten Bedingungen fleißig gearbeitet haben. Neben Corona ist es vor allem der Arbeitskräftemangel und der damit einhergehende hohe Arbeitsdruck, der unsere Kolleginnen und Kollegen belastet.

Die für unsere Verhandlungen maßgebliche durchschnittliche Inflationsrate der letzten 12 Kalendermonate wird, wenn die Schnellprognose der Statistik Austria für den März vorliegt, bei der nächsten KV-Runde festgelegt.

Die rahmenrechtlichen Forderungen wurden von Seiten der Arbeitgeber*innen abgelehnt.  

Die Verhandlungen wurden für heute unterbrochen und werden am 4. April fortgesetzt.

Unsere gemeinsamen Forderungen:

GEHALTS/LOHNRECHTLICHER TEIL

  • Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Kollektivvertragsgehälter unter besonderer Berücksichtigung der niedrigen Einkommen (Mindestbetrag) 
  • Erhöhung der IST-Löhne und IST-Gehälter unter besonderer Berücksichtigung der niedrigen Einkommen – Umwandlung der IST-Erhöhung in Freizeit
  • Überproportionale Erhöhung des Lehrlingseinkommens, Angleichung des Lehrlingseinkommens der kaufmännischen Lehrlinge an die der gewerblichen Lehrlinge
  • Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen
  • Erhöhung des Kilometergeldes

RAHMENRECHTLICHER TEIL

  • 1 Woche bezahlte Bildungsfreistellung pro Jahr 
  • Frühere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche
  • Wahlrecht des/der Arbeitnehmer*in bei Überstunden bzw. Mehrstunden, ob die Abgeltung in Geld oder Freizeit erfolgt, inklusive einer Regelung über den Antritt des Freizeitausgleiches

Wir laden euch für den 7. April zu einer Betriebsrät*innen Konferenz ein und bitten euch den Termin zu reservieren. Die Einladung erfolgt nach unseren nächsten Verhandlungstermin am 4. April.

Über den Verhandlungsverlauf und etwaige Aktionen nach Bedarf (BR-Konferenz, Betriebsver-sammlungen) werden wir euch selbstverständlich schriftlich informieren.

Für weitere Fragen stehen unsere Kolleginnen und Kollegen in den Landes-, Gebiets- und Bezirkssekretariaten sowie in der Zentrale selbstverständlich zur Verfügung.

Wir ersuchen dich, deinen Kolleginnen und Kollegen im Betrieb in Erinnerung zu rufen, wie wichtig diese Verhandlungen für sie persönlich sind. Denn nur, wenn wir viele Mitglieder haben, können wir erfolgreich verhandeln!