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Frühjahrslohnrunde: KV-Verhandlungen Elektro- und Elektronikindustrie gestartet

Gewerkschaften fordern nachhaltige Erhöhungen, mehr Geld für Schichtarbeit und die Fortführung der Freizeitoption

Adobe Stock, IM Imagery

Die Gewerkschaften GPA und PRO-GE haben am 21. März die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten in der österreichischen Elektro- & Elektronikindustrie (EEI) mit der Übergabe des Forderungsprogrammes und der ersten Verhandlungsrunde eröffnet. Die für diese Kollektivvertrags-Verhandlung relevante 12-Monats-Inflation liegt bei 2,76 Prozent.

Dauerhafte Lohn- und Gehaltserhöhungen unter besonderer Berücksichtigung der niedrigen Einkommen haben für uns Priorität. Es geht vor allem ums Geld. 

Karl Dürtscher, Chefverhandler der GPA

„Die Folgen der Teuerungskrise belasten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor. Zuletzt sind die Energiepreise wieder gestiegen. Darum haben dauerhafte Lohn- und Gehaltserhöhungen unter besonderer Berücksichtigung der niedrigen Einkommen für uns Priorität. Es geht vor allem ums Geld“, betont  Karl Dürtscher, Chefverhandler der GPA.

Nächster Verhandlungstermin ist am 9. April 2025.

Mehr Geld für sehr belastende Arbeitszeiten

Neben spürbaren Erhöhungen der Löhne, Gehälter und der Lehrlingseinkommen fordern die Gewerkschaften auch mehr Geld für sehr belastende Arbeitszeiten. So soll die Zulage für die zweite Schicht auf 1,50 Euro pro Stunde und für die dritte Schicht auf fünf Euro pro Stunde steigen.

Im Rahmenrecht soll unter anderem das Jubiläumsgeld neu geregelt und eine leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche ermöglicht werden. Sofern es keine anrechenbaren Zeiten gibt, sind 25 Dienstjahre beim gleichen Arbeitgeber notwendig, um einen Anspruch zu haben.

Fortführung der Freizeitoption

Weiters soll es Gespräche über die Weiterführung der so genannten Freizeitoption geben. 2016 wurde die Option im Kollektivvertrag als Gestaltungsmodell auf zehn Jahre abgeschlossen. Die Vereinbarung läuft daher mit dem Kollektivvertragsabschluss 2025 aus. Voraussetzung für die Anwendung der Freizeitoption ist der Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Gibt es eine solche, haben Beschäftigte die Möglichkeit, durch Einzelvereinbarung die Ist-Erhöhung in dauerhaft mehr bezahlte Freizeit umzuwandeln.