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Erfolgreicher KV-Abschluss 2017 für die Glasindustrie

Erhöhung der Mindestgehälter/-löhne um 1,85 % und Erhöhung der Ist-Gehälter/-Löhne um 1,75 %.

Unser gemeinsamer Einsatz für die Beschäftigten in der Glasindustrie war erfolgreich. In den späten Abendstunden des 17. Mai 2017 haben wir gemeinsam mit der Gewerkschaft Pro-Ge und mit den ArbeitgeberInnen der Glasindustrie in der ersten Verhandlungsrunde die Kollektivvertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen.

Das Verhandlungsergebnis:

  • Erhöhung der Mindestgehälter/-löhne um 1,85 %.
  • Erhöhung der Ist-Gehälter/-Löhne um 1,75 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,85 %, jedoch im 1. Lehrjahr um
  • 10 % und im 2. Lehrjahr um 16 %.
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 1,85 %.
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,85 %.
  • Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 1,75 %.

Rahmenrechtliche Änderungen:

  • Übernahme der Fahrtkosten zum Berufsschulinternat
    Besonders freut es uns, dass wir für unsere Lehrlinge die Übernahme der Fahrtkosten zum Berufsschulinternat einmal in der Woche erreicht haben.
  • Durchrechnung von 26 Wochen
    Lange Arbeitszeiten aufgrund von Sonderüberstunden (zB Wannenbau) können in Zukunft in einen Zeitraum von 26 Wochen ausgeglichen werden. 
  • Verkürzung der Ruhezeit
    Der Forderung der Arbeitgeber nach einer generellen Ruhezeitverkürzung wurde nicht zugestimmt. Die Verhandlungspartner kommen jedoch überein einen Text auf Büroebene bis 31. März 2018 zu erstellen, der den Erfordernissen der ArbeitnehmerInnen entspricht.

Geltungstermin

Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1. Juni 2017 in Kraft.

Das erzielte Verhandlungsergebnis wurde von den Verhandlungsteams unserer beiden Gewerkschaften einstimmig angenommen.